Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung

    Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen

    Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, weil Sie möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eingetragen sind. Wie Sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die nächste Wahl in Langenfeld Rhld. ist die Bundestagswahl am 23.02.2025.

     

    Wahlhelfer/innen

    Aufgrund eines enormen Aufkommens an Anfragen für Wahlhelfende sucht die Stadt Langenfeld derzeit keine ehrenamtliche Wahlhelfer/innen mehr. Sollte die Stadt Langenfeld wider Erwarten noch Wahlhelfende benötigen, wird erneut eine Pressemitteillung erfolgen. Wir danken Ihnen an der Stelle für Ihre Bereitschaft zur Unterstützung bei der Bundestagswahl. 

     

    Voraussetzungen:

    Um bei einer Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

     

    Online-Dienst

    Mit dem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, sich in den Wahlhelferpool der Stadt Langenfeld Rhld. einzutragen. Im Online-Dienst können Äußerungen zu gewünschten Tätigkeiten, Einsatzorten oder gemeinsamen Einsätzen mit bestimmten anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern getroffen werden.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

    Voraussetzungen

    Sie werden nicht im Wählerverzeichnis Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung geführt, obwohl Sie wahlberechtigt sind.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die 

    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Verfahrensablauf

    Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung und beantragen Ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis.

    Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung.

    Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls sofort benachrichtigt.

    Fristen

    Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis können Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen. Nach dieser Zeit können Sie eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann den Antrag unterschreiben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de