Gemeinnütziger Verein Anerkennung

    Gemeinnütziger Verein Anerkennung

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Die Stadt Eschweiler führt ein Verzeichnis über die örtlichen kulturtreibenden Vereine, aus dem die jeweiligen Ansprechpartner der einzelnen Vereine ersichtlich sind. Sofern ein Verein neu gegründet wird, kann die Aufnahme in dieses Verzeichnis bei der u.a. Dienststelle beantragt werden. Voraussetzung für die Aufnahme eines Vereins in das Verzeichnis ist der Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit des Vereins im kulturellen Bereich.

    Ein online-Vereinsverzeichnis ist in der Rubrik "Kultur und Freizeit" abrufbar. Hieraus können Sie nicht nur die hier eingetragenen Vereine, sondern alle in Eschweiler ansässigen Vereine ersehen. Sofern Sie Vorstandsmitglied eines Vereins sind, der noch nicht in diesem Verzeichnis aufgeführt ist, können Sie sich an die u.a. Dienststelle wenden.

     

    Ansprechpartner

    Amt für Schulen, Sport und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Sport, Kultur und Musikschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Sport, Kultur und Musikschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Schulen, Sport und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    • formloser Aufnahmeantrag

    • Nachweis über eine mindestens einjährige Tätigkeit des Vereins im kulturellen Bereich, z. B. durch Presseartikel, Veranstaltungsprogramme pp.

    • Auszug aus dem Vereinsregister beim Amtsgericht

    • Kopie des letzten gültigen Freistellungsbescheides

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Über die Aufnahme in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Eschweiler in seiner jeweils auf die Antragstellung folgenden Sitzung. Die Sitzungstermine können im Ratsinformationssystem eingesehen oder bei der u.a. Dienststelle erfragt werden. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin vorliegen, damit die Entscheidung fristgerecht vorbereitet werden kann.

    Fristen

    Hinweise für Eschweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschweiler

    Kosten

    Hinweise für Eschweiler

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de