Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
Hinweise für Lünen
Das Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Bewohnende eines Zimmers oder eines Heimes sowie als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Das Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Bewohnende eines Zimmers oder eines Heimes sowie als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lünen
Zum vollständig ausgefüllten Antragsformular sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Mietvertrag beim Erstantrag
Vermieterbescheinigung
Verdienstbescheinigung
Einkommensnachweise sämtlicher zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
je nach Einzelfall weitere Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lünen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder und
Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastungen (bei Eigentum)
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Sollten Sie bereits andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen, ist im Normalfall kein Bezug von Wohngeld möglich. Dazu gehören beispielsweise Bürgergeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lünen
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeldverordnung (WoGV)
Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) - Allgemeiner Teil
Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (WoGVwV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lünen
Einen möglichen Wohngeldanspruch können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners unter https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld überprüfen lassen. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, den Wohngeldantrag direkt online an die Wohngeldstelle zu versenden.
Alternativ können Sie den Wohngeldantrag unter Verwendung der hier bereitgestellten Formulare stellen. Für die Übermittlung des Antrages stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Übersendung per Post (Stadt Lünen, Team Wohnen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen)
Übersendung per E-Mail (an die für Sie unten aufgeführte Ansprechperson)
durch persönliche Vorsprache in der Wohngeldstelle, Rathaus, 3. OG, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen (Öffnungszeiten montags, dienstags und freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr, dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs geschlossen )
Ansprechpersonen Wohngeld:
Claudia Kötter
Mietzuschuss A - BLA
E-Mail: claudia.koetter.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1665
Sarah Wollschläger
Mietzuschuss BLE - EIM
E-Mail: sarah.wollschlaeger.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1658
Anny Ernst
Mietzuschuss EIN - HAE
E-Mail: anny.ernst.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1892
Helene Kreyenbaum
Mietzuschuss HAF - KARAG, Rechnungsstelle
E-Mail: helene.kreyenbaum.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1662
Susanne Hübner
Mietzuschuss KARAH - KOS, Lastenzuschuss A - HE
E-Mail: susanne.huebner.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1661
Cindy Osika
Mietzuschuss KOT - MEC, Rechnungsstelle
E-Mail: cindy.osika.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1826
Janine Przygodda
Mietzuschuss MED - PUE
E-Mail: janine.przygodda.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1268
Christel Merten
Mietzuschuss PUF - SCHULT
E-Mail: christel.merten.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1367
Silvia Bukowski
Mietzuschuss SCHULU - STA, Lastenzuschuss HI - O, außer freitags
E-Mail: silvia.bukowski.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1664
Jessica Heimann
Mietzuschuss STE - TRE, vormittags
E-Mail: jessica.heimann.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1663
Anja Krawczyk
Mietzuschuss TRI - Z, Lastenzuschuss P - Z
E-Mail: anja.krawczyk.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1829
Fristen
Hinweise für Lünen
Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Zur Fristwahrung ist zunächst eine formlose Antragstellung möglich.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Weitere Informationen
Hinweise für Lünen
Weiterführende Informationen und Angebote zum Thema Wohngeld (inkl. Wohngeldrechner und Online-Antrag) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.04.2023