Kapitalentschädigung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

    Kapitalentschädigung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Spätaussiedler- und Vetriebenenangelegenheiten

    Das Amt für Soziales und Senioren ist bei Spätaussiedler- und Vertriebenenangelegenheiten zuständig für:

    • Ausstellung von Zweitschriften von Vertriebenen- und Flüchtlingsausweisen sowie Spätaussiedlerbescheinigungen, die seinerzeit im Original von der Stadt Aachen ausgestellt wurden.
    • Für die Ausstellung von Zweitschriften, die seinerzeit im Original im ehemaligen Kreisgebiet (Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen) ausgestellt wurden, sind die jeweiligen Kommunen zuständig.

     

    Zuständig für die Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen für Spätaussiedler, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, ist das Bundesverwaltungsamt. Die Anschrift lautet:

    Bundesverwaltungsamt
    50728 Köln
    Service- Hotline: 022899358-9192


    Im Bereich der Rehabilitierung von politischen Häftlingen in der ehemaligen DDR ist das Amt für Soziales und Senioren für folgende Leistungen zuständig:

    • Die Gewährung von Kapitalentschädigungen (§ 17 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, StrRehaG). Hierbei geht es um die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Gebiet der ehemaligen DDR.
    • Die Gewährung von Ausgleichleistungen nach § 8  Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG). Das Gesetz hat das Ziel, heute noch spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe in Beruf oder Ausbildung in der ehemaligen DDR auszugleichen.


    Für die Genehmigung und Auszahlung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer der ehemaligen DDR nach § 17 a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (SED- Opfer- Rente) ist für Personen, die in der Städteregion Aachen wohnhaft sind, die Bezirksregierung Köln zuständig.

    Das Amt für Soziales und Senioren ist bei Spätaussiedler- und Vertriebenenangelegenheiten zuständig für:

    • Ausstellung von Zweitschriften von Vertriebenen- und Flüchtlingsausweisen sowie Spätaussiedlerbescheinigungen, die seinerzeit im Original von der Stadt Aachen ausgestellt wurden.
    • Für die Ausstellung von Zweitschriften, die seinerzeit im Original im ehemaligen Kreisgebiet (Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen) ausgestellt wurden, sind die jeweiligen Kommunen zuständig.

     

    Zuständig für die Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen für Spätaussiedler, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, ist das Bundesverwaltungsamt. Die Anschrift lautet:

    Bundesverwaltungsamt
    50728 Köln
    Service- Hotline: 022899358-9192


    Im Bereich der Rehabilitierung von politischen Häftlingen in der ehemaligen DDR ist das Amt für Soziales und Senioren für folgende Leistungen zuständig:

    • Die Gewährung von Kapitalentschädigungen (§ 17 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, StrRehaG). Hierbei geht es um die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Gebiet der ehemaligen DDR.
    • Die Gewährung von Ausgleichleistungen nach § 8  Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG). Das Gesetz hat das Ziel, heute noch spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe in Beruf oder Ausbildung in der ehemaligen DDR auszugleichen.


    Für die Genehmigung und Auszahlung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer der ehemaligen DDR nach § 17 a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (SED- Opfer- Rente) ist für Personen, die in der Städteregion Aachen wohnhaft sind, die Bezirksregierung Köln zuständig.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Besondere soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de