Abwasserabgabe

    Abwasserabgabe

    Beschreibung

    Hinweise für Anröchte

    Definition und Gebührenmaßstab

     

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhebt die Gemeinde Anröchte Abwassergebühren. Die Abwassergebühr beinhaltet folgende Gebührenarten:   

          

    • Schmutzwassergebühr
    • Niederschlagswassergebühr.

     

    Schmutzwassergebühr

    Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der Schmutzwassermenge. Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen), die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet werden.

    Die auf dem Grundstück zugeführten Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Dieser ist verpflichtet, den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, messrichtig funktionierenden und geeigten Wasserzähler zu führen.

    Wasserschwundmengen sind bis zum 01.03. des Folgejahres, in dem die Wasserschwundmengen aufgetreten sind, durch einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde Anröchte geltend zu machen. Hierzu verwenden Sie bitte das digitale Formular über den unteren Bereich "Rathaus Online" / Zählerstandsmeldung des Zwischenzählers. Nach Ablauf dieser Frist werden Wasserschwundmengen nicht mehr berücksichtigt.
     

    Schmutzwassergebühr für 2023: 3,67 €/m³ Schmutzwassergebühr für 2024: 3,29 €/m³

       

    Niederschlagswassergebühr

    Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden (aufgrund des Gefälles) abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.

    Wird die Größe der bebauten/überbauten/befestigten Fläche verändert, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, dies der Gemeinde Anröchte innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.
     

    Niederschlagswassergebühr für 2023:  0,68 €/m² Niederschlagswassergebühr für 2024: 0,62 €/m²

      

    Die Abwassergebühren werden bei der Gemeinde Anröchte im Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Informationen zu den Grundbesitzabgaben können hier eingesehen werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 58

    Adresse

    Hausanschrift

    Leibnizstraße 10

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361-305-1105

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Jose.Fernandez@lanuv.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2022

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    Finanzverwaltung

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    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

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    Technisch geändert am 17.08.2022

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    Bauamt

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    Hauptstraße 74

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    Technisch geändert am 22.04.2024

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    Finanzverwaltung

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    Hauptstraße 74

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    Technisch geändert am 22.04.2024

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    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

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    Technisch geändert am 14.09.2022

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    Deutsch

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    Bauamt

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    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de