Heirat
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Sie möchten den schönsten Tag im Leben begehen?
Bevor Sie einander das Ja-Wort geben können, sind noch ein paar Formalitäten zu beachten.
Voraussetzung für die standesamtliche Trauung ist die Anmeldung der Eheschließung.
Diese können Sie frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin bestellen. Die Anmeldung ist danach 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Eheschließung möglich.
Die Anmeldung erfolgt immer bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der zukünftigen Ehegatten seinen Wohnsitz hat. Hier wird nicht zwischen Haupt- oder Nebenwohnsitz unterschieden.
Zuständig ist bei gemeinsamen Wohnsitz in Radevormwald das Standesamt Radevormwald.
Dies gilt auch, wenn die Ehe in einem anderen Standesamt innerhalb Deutschlands geschlossen werden soll. Hierzu wird dem Eheschließungsstandesamt eine Ermächtigung erteilt.
Für die Anmeldung zur Eheschließung haben die Beteiligten verschiedene Urkunden/Unterlagen vorzulegen.
Diese können von Fall zu Fall variieren, abhängig vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit usw.
Eine vorherige Beratung durch das Standesamt ist unbedingt erforderlich.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Öffnungszeiten des Standesamts:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 07.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr
Trauungen sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr möglich.
Mittwoch auch nachmittags um 14.00 und 15.00 Uhr.
Außerdem an jedem zweiten und letzten Samstag in den Monaten März bis November
Räumlichkeiten:
Haus Burgstr. 8 (max. 30 Personen inkl. Standesbeamter*in) ohne Sondergebühren
Rathaus - Blauer Salon, 1. Etage
Gartenhaus im Park de Chateaubriant (max. 15 Personen incl. Standesbeamter*in)
Termine nur auf Anfrage / Zusatzgebühr für die Nutzung € 25,00
Ülfebadbrücke in den Monaten Juni, Juli und August, an einem festgelegten Mittwoch, vormittags. Zusatzgebühren € 25,00
Im Wülfingmuseum, einer ehemaligen Tuchfabrik im Ortsteil Dahlerau, können Sie im historischen Ambiente heiraten.
Die historische Dampfmaschine aus dem Jahr 1891 sowie die alten Webstühle und die Cafeteria bilden einen schönen Rahmen für Ihren schönsten Tag im Leben. Zusatzgebühren € 25,00
Das Bismarck-Museum lädt mit dem Blick auf alte, aber gut in Schuss gehaltene motorisierte Zweiräder zu einer wunderbaren Tour ins Eheleben ein.
Das Heimatmuseum, gegenüber dem Rathaus, verfügt über eine schöne Küche aus Omas Zeiten. Lassen Sie sich verzaubern. Gesellschaften bis zu 25 Personen können dort die Ehe schließen.
Das Museum für Asiatische Kunst ist eingebettet in die bergische Natur und verfügt über eine wunderschöne Gartenanlage, wo Sie Ihre Traumhochzeit begehen können. Ebenso ist es nach Absprache mit den Betreibern möglich, sich im Innenbereich des Museums das Ja-Wort zu geben und in die Welten Asiens einzutauchen. Zusatzgebühren € 25,00
Termine werden auf Anfrage vergeben. Die Kosten für die Nutzung der Räumlichkeiten der Museen klären Sie bitte mit den einzelnen Betreibern vor Ort.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung mit entsprechenden Urkunden Folgendes nachweisen:
- Personenstand,
- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
- Ihre Staatsangehörigkeit,
- letzte Eheschließung oder letzte Begründung einer Lebenspartnerschaft und Nachweise zu deren Auflösungen; sofern letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in deutschland geschlossen wurde, Nachweise zur Auflösung weiterer vorheriger Ehen und Lebenspartnerschaften, sofern diese nicht schon von einem deutschen Standesamt geprüft wurden
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
- Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
- Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
- Die Eheschließung wird durchgeführt.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
- Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
- Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.
- Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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