Personalausweis
Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe.
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist bei der Stadt Viersen das Service-Center im Stadthaus.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Viersen
- Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).
- Einen Personalausweis beantragen Sie im Service-Center der Stadt Viersen (Wohnsitz), bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Für die Antragstellung vereinbaren Sie einen Termin.
- Sie können Ihren Personalausweis bei der Meldebehörde der Stadt Viersen abholen. Auch für die Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Ausstellung einer Vollmacht finden Sie hier: Onlineformular - Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines (vorläufigen) Passes, (vorläufigen) Ausweises - online ausfüllen und drucken
- Ob Ihr neuer Personalausweis bereits geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt, können Sie hier: Statusabfrage online abfragen. Die Personalausweisnummer wird Ihnen bei der Antragstellung schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Hinweise für Viersen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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- antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: 37,00€
- antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80€
- für den vorläufigen Personalausweis: 10,00€
- Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: 13,00€
- Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00€
- Lichtbild über Speed-Capture Station: 7,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Weitere Informationen
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Bei Personen unter 16 Jahren gilt
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen bei der Beantragung des Personalausweises von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Personalausweisantrag unterschreiben. Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung nachgewiesen werden. Das Kind muss bei der Beantragung immer anwesend sein.
eID-Funktion/Onlineausweisfunktion
Der e-BPA verfügt über eine grundsätzlich eingeschaltete Online-Ausweisfunktion . Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Identität in der Online-Welt mit dem Ausweis nachzuweisen, um Online-Geschäfte abzuwickeln. Die Sicherheit dafür, dass Dienstanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung keinen Datenmissbrauch betreiben, bieten so genannte Berechtigungszertifikate, die Unternehmen beim Bundesverwaltungsamt beantragen müssen.
Die eID-Funktion ermöglicht es, sowohl im e-Business als auch im e-Government aktiv zu werden:
- E-Business bedeutet die Möglichkeit, im Internet Rechtsgeschäfte abzuschließen
- E-Government vereinfacht die Kommunikation zwischen den Bürgern und den Behörden.
Für die Nutzung der eID-Funktion benötigt man ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie eine Software, z.B. die kostenlose AusweisApp des Bundes.
Sicherheit
Zwischen der Beantragung und Abholung des Personalausweises bekommen Bürger einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei. Dieser enthält:
- eine PIN, die für die Online-Nutzung des Ausweises benötigt wird,
- eine PUK, um die PIN zu entsperren, falls sie dreimal falsch eingegeben wurde,
- ein Sperrkennwort, um die Online-Funktion bei Verlust oder Diebstahl zu sperren.
Die Sperrung kann rund um die Uhr telefonisch unter +49 116 116 erfolgen. Ein Verlust muss außerdem der Personalausweisbehörde gemeldet werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021
Stichwörter
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