Fundsachen

    Fundsachen

    Hinweise für Marienheide

    Was tun bei Verlust? Etwas gefunden? Online-Fundbüro

    Beschreibung

    Hinweise für Marienheide

    Was tun bei Verlust?
    • im Gemeindegebiet: Anruf beim BürgerService

    • außerhalb des Gemeindegebietes: Anruf bei der jeweiligen Kommune

    • in Bussen: Anruf bei der OVAG, Tel. 02261 92600, bei der RVK Tel. 02261 60100

    • in der Bahn: Anruf bei der Deutschen Bahn AG, Tel. 0900 1990599

    Etwas gefunden?
    • Abgabe beim Fundbüro oder der nächsten Polizeidienststelle

    • Verwahrung der Fundsache beim Finder

    Hierzu benötigen wir eine schriftliche Mitteilung mit folgendem Inhalt:

    1. Absender mit Telefonnummer und/oder E-Mail für Rückfragen

    2. Fundort, -tag und -zeit

    3. Beschreibung des Gegenstandes (Marke, Farbe, Nummern, usw.)

    4. Bei Fahrrädern: Bauart (Damen- o. Herrenrad, usw.), Marke, Farbe, Anzahl der Gänge, Rahmennummer, Besonderheiten

    5. Tiere melden Sie dem Tierschutzverein Wipperfürth e.V. Tel. 02267 3770.

    Eine Liste der gemeldeten Fundsachen finden Sie unter "Downloads"


    Online-Fundbüro:

    Nutzen Sie auch die Möglichkeit des digitalen Fundbüros. Die Gemeinde Marienheide nutzt die Online-Plattform Fundservice Deutschland. Hier können verlorene Gegenstände jederzeit deutschlandweit gesucht und gefunden werden. Damit entfällt die langwierige Suche in stationären Fundbüros der Kommunen.

    Weitere Infos unter www.verlustsache.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 20

    51709 Marienheide

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02264 4044-111

    Fax: 02264 4044-211

    E-Mail: buergerservice@marienheide.de

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Marienheide

    Formulare

    Hinweise für Marienheide

    Voraussetzungen

    Hinweise für Marienheide

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Marienheide

    Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) §§ 965 – 984.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Marienheide

    Fristen

    Hinweise für Marienheide

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Marienheide

    Kosten

    Hinweise für Marienheide

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Marienheide

    Weitere Informationen

    Hinweise für Marienheide

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de