Umlegung von Grundstücken

    Umlegung von Grundstücken

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    In einem Umlegungsverfahren werden Grundstücke für einen bestimmten Zweck neu geordnet. Es kann etwa notwendig sein, um einen Bebauungsplan zu verwirklichen, der die Entstehung eines neuen Baugebietes vorsieht. Dann müssen in der Regel die vorhandenen Grundstückszuschnitte geändert werden, um die geplanten Bau- und Straßengrundstücke zu erhalten. Die damit verbundenen Maßnahmen werden vom Umlegungsausschuss der Stadt Leverkusen beschlossen. Die vorbereitenden Arbeiten werden von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses durchgeführt, die auch für Fragen von Umlegungsbeteiligten zur Verfügung steht.

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    Ansprechpartner

    Vermessung/Technische Pläne/Bodenordnung - Abteilung 622

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 101

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-6201

    Fax: 0214 406-6202

    E-Mail: 62@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de