Kreistagswahl

    Kreistagswahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des Kreistages.

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Allgemeines

    Die Gemeinde Schalksmühle ist für die Organisation und Durchführung von Wahlen und Bürgerbegehren bzw. -entscheiden auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Damit umfasst das Verantwortungsgebiet der Gemeinde Schalksmühle die folgenden Wahlen:

    • Europawahl
    • Bundestagswahl
    • Landtagswahl
    • Kommunalwahl (Kreistag und Gemeinderat)
    • Landratswahl
    • Bürgermeisterwahl

    Die nächsten bundesweiten Wahltermine finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages.

     

    Briefwahl

    Sie können oder möchten das Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen, aber trotzdem Ihre Stimme abgeben? Kein Problem - beantragen Sie Briefwahlunterlagen.

    Nähere Informationen dazu enthält die Wahlbenachrichtigung, die Ihnen zu der betreffenden Wahl übersendet wird. 

     

    Wahlhelfer/innen

    Sie möchten unsere Gemeinde am Wahlsonntag als Wahlhelfer/in aktiv unterstützen? Für Ihr ehrenamtliches Engagement erhalten Sie eine Entschädigung.

    Senden Sie einfach einer der hier aufgeführten Ansprechpersonen eine kurze E-Mail mit Ihren Kontaktdaten oder nutzen Sie das Online-Formular (sh. unten Formulare). Die Gemeindeverwaltung wird Sie nach Möglichkeit berücksichtigen und kontaktieren.

     

    App für Smartphone oder Tablet "Votemanager"

    Laden Sie sich außerdem die mobile App "Votemanager" herunter, um die aktuellsten Wahlergenisse zu verfolgen. Alle Ergebnisse werden natürlich auch auf dieser Homepage veröffentlicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Finanzbuchhaltung, Steuern und Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich I - Zentrale Dienste und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Wahlbenachrichtigung

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

    • am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
    • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Kommunalwahlgesetz

    Kommunalwahlordnung

    Gemeindeordnung

    Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden

    Bundeswahlgesetz

    Bundeswahlordnung

    Landeswahlgesetz

    Landeswahlordnung

    Europawahlgesetz

    Europawahlordnung

    Verfahrensablauf

    Sie können an der Kreistagswahl entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de