Kreistagswahl

    Kreistagswahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des Kreistages.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Der Landrat ist auf Kreisebene in aller Regel Wahlleiter für die Kommunalwahlen sowie die Landtags-, Bundestags- und Europawahl. Bei den Kommunalwahlen findet auf Kreisebene die Wahl des Kreistages und des Landrates statt; bei einer eigenen Kandidatur des hauptamtlichen Landrates kann er nicht zugleich als Wahlleiter fungieren. Als Wahlleiter ist der Landrat für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Kreis Heinsberg verantwortlich.

    Als Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat er darüber hinaus auch zu überwachen, dass die Kommunalwahlen (Wahl der Bürgermeister/innen und der Stadt-/Gemeinderäte) auf dieser Ebene im Einklang mit den Gesetzen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_04be18489413ccb11cacae4595c498a9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stabsstelle Kommunalaufsicht und Vergaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    ggf. Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

    • am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
    • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können an der Kreistagswahl entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de