Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Das Team koordiniert die für Veranstaltungen notwendigen Genehmigungen und Abstimmungen mit den beteiligten Stellen der Stadtverwaltung.
Unser Service für Sie:
Sie möchten ein Straßenfest, einen Trödelmarkt oder eine größere Veranstaltung organisieren und wissen nicht, welche Genehmigungen notwendig sind? Dann wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen auf dem Weg durch die Verwaltung gerne weiter und verkürzen Wege und Abläufe in Ihrem Sinne.
Damit wir einschätzen können, welche Anträge in Ihrem Fall erforderlich sein könnten, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular Veranstaltungsanfrage (siehe Downloads).
Dieses PDF-Dokument können Sie uns gerne per E-Mail senden, zusammen mit einem Aufstellplan und Programmablauf/Kurzbeschreibung.
Es gibt eine Vielzahl von Anträgen und Vorschriften, die bei einer Veranstaltung möglicherweise zu beachten sind. Genauere Informationen und die gängigsten Antragsformulare und Merkblätter finden Sie unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" sowie unter "Downloads/Links". Wir senden Ihnen die Formulare und notwendigen Informationen auf Wunsch auch gerne per E-Mail zu.
Zögern Sie nicht, uns um Rat und Unterstützung zu bitten. Wir helfen Ihnen bei Fragen, der Auswahl der Anträge, den notwendigen Unterlagen und sonstigen Themen gerne weiter!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Marketing und Veranstaltungsmanagement - Abteilung 180
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-4101
E-Mail: 18@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Folgende Anträge und Merkblätter könnten für Ihre Veranstaltung wichtig sein (Aufzählung nicht abschließend). Sie stehen unter Download/Links auf dieser Seite als PDF-Dokumente zur Verfügung.
Für die Nutzung öffentlicher Flächen wie zum Beispiel Straßen, Marktplätze und Fußgängerzonen benötigen Sie:
- Antrag auf Sondernutzung
- und gegebenenfalls Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Für die Sperrung von Straßen, Einrichtung von Umleitungen, Genehmigung von Schützen- und Straßenumzügen sind erforderlich:
- Antrag auf Erlaubnis auf nach § 29 StVO
- Versicherungserklärung
- Veranstaltererklärung
Wollen Sie während eines Festes Musik abspielen, müssen Sie neben den Gebühren für die GEMA (die Sie direkt an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte entrichten) auch eine Beschallungs- beziehungsweise Musikgenehmigung beantragen:
- Antrag auf Musik-/Beschallungsgenehmigung (AG LImSchG)
Sie beabsichtigen, bei Ihrem Fest auch Speisen und Getränke anzubieten? Hierzu benötigen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz:
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs (Gestattung GastG)
Was Sie beim Umgang mit Lebensmittel beachten sollten, entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt:
- Hinweise für die Abgabe von Lebensmitteln durch Verkaufsstände auf Märkten und Volksfesten
Sie möchten andere Menschen über Ihre Veranstaltung informieren? Sie können dies über Plakate und Dreieckständer erreichen. Hierzu reichen Sie neben einer Liste mit den Standorten für Plakate auch dieses Formular ein:
- Antrag für die Plakate
Ihr Fest soll von einem Feuerwerk gekrönt werden? Dann benötigen Sie:
- Feuerwerksgenehmigung
Für Veranstaltungen, die in der Fußgängerzone stattfinden, reichen zum Auf- beziehungsweise Abbau vielfach die Ladezeiten der Fußgängerzonen nicht aus. Daher empfiehlt es sich, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen:
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Findet Ihre Veranstaltung an einem Sonntag statt, so benötigen Sie unter Umständen eine Festsetzung nach der Gewerbeordnung. Die notwendigen Informationen dazu finden Sie hier:
- Festsetzung nach der Gewerbeordnung
Diese Unterlagen können Sie vorzugsweise eingescannt per E-Mail mit und den dazugehörigen Anlagen an 18-veranstaltungskoordination@stadt.leverkusen.de senden.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
- Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S
Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3
Verfahrensablauf
In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.
- Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
- Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
- Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
- Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
- Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
- Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.
Kosten
Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022
Stichwörter
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