Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption eines Kindes unter 18 Jahren
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Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
- § 101 Nr. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- §§ 186 ff Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- § 2 Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
- § 5 Abs. 1 Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG)
- Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen