Urkunden Beglaubigung

    Urkunden Beglaubigung

    Beschreibung

    Hinweise für Barntrup

    Standesamtliche Urkunden dürfen von der Bürgerberatung nicht beglaubigt werden. Die Urkunden sind bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift anzufordern.

    Ausländische Dokumente dürfen von hier beglaubigt werden, sofern die Kopien von der Bürgerberatung selbst angefertigt werden.

     

    Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5394937e2f4370df56fd7ae905e76095

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 32

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05263 409-222

    Fax: 05263 409-249

    E-Mail: buergerbuero@barntrup.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Barntrup

    • Nachweis der Identität der/des Antragstellerin/s, z. B. Personalausweis oder Pass
    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
    • Kopien der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Barntrup

    Beglaubigung von Dokumenten - § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

     

    Beglaubigung von Unterschriften - § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Barntrup

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de