Ergänzungspflegschaft Anordnung

    Ergänzungspflegschaft Anordnung

    Hinweise für Radevormwald

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten.

    Die Person, die eine Vormundschaft übernimmt wird als Vormund bezeichnet. Der Vormund ist der gesetzliche Vertreter einer minderjährigen Person, welche unter keiner elterlichen Sorge steht, deren Eltern in den personen- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht zur Vertretung berechtigt sind oder der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist.

    Der Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (vgl. §§ 1809 ff, 1821 - 1824 BGB). Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachzuweisen.

    Bei der Ergänzungspflegschaft werden nur einzelne Teile der elterlichen Sorge auf den Vormund übertragen, z.B. die Gesundheitsvorsorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

     

    Die Vormundschaftskoordination sorgt dafür, dass minderjährige Kinder und Jugendliche, deren Eltern aus verschiedensten Gründen die elterliche Sorge nicht ausüben können, eine geeignete rechtliche Vertretung erhalten. Sie sucht, prüft und vermittelt die am besten geeignete Person für die Vormundschaft, koordiniert und unterstützt diese bei ihrer Arbeit und stellt sicher, dass die Rechte und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen.

    Ziel ist es, die bestmögliche Unterstützung und Betreuung für das Kind sicherzustellen.

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 140

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02195 6060

    Fax: 02195 68045-62

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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