Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
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Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49520789050
E-Mail: strassenverkehr@stadt-shs.de
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Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Der Antrag ist grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen, möglichst 7 Tage vor Beginn der Arbeiten.
Sollte aufgrund der kurzfristigen Antragstellung eine Bearbeitungszeit von weniger als 5 Tagen entstehen, wird zusätzlich ein Eilzuschlag in Höhe von 100,00 € fällig.
Die Bearbeitung kann je nach Umfang bis zu zwei Wochen dauern.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021