Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Bei Straßenbaumaßnahmen ist entweder FB 3 - Bauen, Herr Jürgen Hein, oder der Kreis, Straßenverkehrsamt Gummersbach, zuständig.
Im Falle von klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Straßenbaulastträger (für Kreisstraßen die Kreisverwaltung, für Landes- und Bundesstraßen der Landesbetrieb Straßenbau NRW).
Bei Straßenbaumaßnahmen auf Straßen der Marktstadt Waldbröl, die Erdarbeiten, Gerüst- und Kranaufstellungen oder Baumfällarbeiten beinhalten, ist das Straßenverkehrsamt in Gummersbach zuständig.
Für alle sonstigen Maßnahmen (z.B. Gehwegabsenkungen) ist FB 3, Herr Jürgen Hein, zuständig. Für die Straßensondernutzung (z.B. Plakate, Stände usw.) ist Frau Cornelia Grassow zuständig.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden vor Erteilung einer Genehmigung durch die Kreisverwaltung (Straßenverkehrsamt) Träger öffentlicher Belange und somit auch die Marktstadt Waldbröl beteiligt. Bei Veranstaltungen ist dies das Ordnungsamt, ansonsten das Bauamt.
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Ansprechpartner
Oberbergischer Kreis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492261883638
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de
Straßenverkehrsamt Oberbergischer Kreis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-3633
E-Mail: amt36@obk.de
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Skizzen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl