Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
ausgefüllter Antragsvordruck oder detaillierter formloser Antrag
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
§§ 45,46 StVO
Verfahrensablauf
Hinweise für Heinsberg
Der Antrag ist schriftlich in digitaler oder postalischer Form zu stellen. Die Genehmigung wird dem Antragsteller darauf zugeschickt.
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Anträge sind zwei Wochen vor Beginn der Sperrung zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021