Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung bei Recht auf Wiederkehr

    Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung bei Recht auf Wiederkehr

    Beschreibung

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 37 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de