Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, bei der bis zu fünf Kinder gleichzeitig im Haushalt der Tagespflegeperson oder in einer Großtagespflegestelle (bis zu neun Kinder) für einen Teil des Tages oder ganztags betreut werden.
    Kindertagespflege kommt für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Betracht. Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur in der Kindertagespflege betreut werden, wenn beide Elternteile einer Berufstätigkeit, Ausbildung, Studium, Sprachkurs etc. nachgehen.

    Reicht die institutionelle Betreuung (Kita, Schule) für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht aus, kann ergänzend Kindertagespflege gewährt werden.

    Eine Tagespflegeperson soll, ausgehend vom gesetzlichen Auftrag, Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes, ihrer Interessen und Bedürfnisse altersgerecht fördern. Neben geeigneten Rahmenbedingungen gehören hierzu beispielsweise Angebote an Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsanreizen.

    Für weitere Informationen und/oder Termine zur Antragstellung auf Betreuung in der Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberatung.

    Fachberatung für Kindertagespflege im Fachbereich Jugend

    Die Fachberatung ist zuständig für:

    • die Beratung von Tagespflegepersonen und Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Kindertagespflege
    • die Qualifizierung und Überprüfung von Tagespflegepersonen
    • die Erteilung der Pflegeerlaubnis bei Eignung
    • die Vermittlung von Tagespflegepersonen für Kinder
    Wir bieten
    • Informationen zur selbstständigen Tätigkeit
    • Zugang zur Qualifizierung inklusive Erste Hilfe-Kurs am Kind und Fortbildungen
    • Begleitung, Beratung und Unterstützung während Ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson
    • einen Zuschuss zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung
    • Abrechnung der Betreuungsstunden
    Unsere Aktivitäten
    • mehrere Fortbildungen im Jahr auch mit Fachreferenten
    • alle zwei Jahre Fachtag auf Kreisebene mit Vorträgen und verschiedenen Workshops
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Kooperation mit Kindertageseinrichtungen
    • jährliche Veranstaltungen zur Kontaktpflege und Vernetzung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    51.4 Jugendhilfeplanung und Prävention

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kindertagesbetreuung und wirtschaftliche Hilfen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de