Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen anmelden

    Sie haben eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge? Dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.

    Beschreibung

    Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

    Von der Beitragspflicht ausgenommen sind:

    • gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen
    • Einrichtungen der Jugendhilfe
    • Einrichtungen für Suchtkranke
    • gemeinnützige Vereine und Stiftungen
    • öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen


    Ebenso müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten entrichten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

    Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Betriebsstätte Unternehmen in Betrieb nehmen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden.

    Fristen

    Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird.

    Kosten

    Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:
    • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
    • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
    • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
    • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
    • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
    • Beitragsnummer
    • Datum des Beginns des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
    • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit 
    • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
    • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de