vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Gewährung von Wohngeld nach dem WohngeldgesetzWohngeld wird als Zuschuss gewährt, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen finanziell zu unterstützen. Für Mieter gibt es Wohngeld als Mietzuschuss und für Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses als Lastenzuschuss.Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt vonder Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,der Höhe des Gesamteinkommens undder Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung (nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen) ab.Wohngeldreform 2023Durch die Wohngeldreform 2023 können wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen. Zur fristwahrenden Antragstellung ist ein formloser Antrag ausreichend. Der Formblattantrag mit Nachweisen ist dann nachzureichen!Es besteht die Möglichkeit online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld zu ermitteln und anschließend einen Wohngeldantrag zu stellen.Das Bauministerium hat ein Erklärvideo erstellt: https://www.youtube.com/watch?v=upjznxmSQts.Nicht antragsberechtigt für Wohngeld sind:Transferleistungsempfänger, die eine der folgenden Leistungen erhalten: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch IIHilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XIILeistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XIIHilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, dass dieses für anwendbar erklärtLeistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzLeistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)Allein stehende Auszubildende, die eine Ausbildung im Sinne des Bundesaus-bildungsförderungsgesetzes bzw. nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch durchführen, und denen über andere gesetzliche Regelungen staatliche Hilfe zum Wohnen oder zum Lebensunterhalt dem Grunde nach zustehen (Sie müssen diese Leistungen nicht tatsächlich erhalten!)Wenn Sie und alle zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder eine der vorstehenden Leistungen beziehen und die Wohnkosten zusammen mit diesen Leistungen gewährt werden, besteht kein zusätzlicher Wohngeldanspruch mehr.Ausnahmefälle:Wenn ein oder mehrere Familienmitglied/er Ihres Haushalts keine der oben genannten Leistungen bezieht/beziehen, so besteht nur für diese Person/en eventuell weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld. Nur in diesem Fall kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Wenn Sie eine der oben genannten Leistungen erhalten können und diese Leistungen wegen der Anrechnung von vorhandenem niedrigen Einkommen geringer wäre, als ein etwaiges Wohngeld, haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie anstelle der anderen Leistung Wohngeld in Anspruch nehmen wollen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-369
Fax: 02174 670-111
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Burscheid
Die im Formantrag gemachten Angaben, z. B. über die Miethöhe, Bruttoeinkommen sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Hierfür kommt z. B. der Mietvertrag mit dem letzten Mieterhöhungsschreiben, Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide oder Bescheide über Arbeitslosengeld in Betracht. Ein Wohngeldanspruch wird individuell ermittelt. Es empfiehlt sich deshalb, im Zweifelsfall nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind. Falls es Schwierigkeiten bei dem Nachweis gibt, weil z. B. Unterlagen nicht mehr vorhanden sind oder einzelne Angaben nicht bekannt sind, hält die Wohngeldstelle Vordrucke für den Arbeitgeber und den Vermieter bereit (in Form von Verdienstbescheinigungen bzw. Vermieterbescheinigungen), in denen die benötigten Angaben bestätigt werden können.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Burscheid
- Wohngeldgesetz (WoGG) - Wohngeldverordnung (WoGV) - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz (WoGVwV)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Hinweise für Burscheid
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021