Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Allgemein umfasst der Begriff "tierische Nebenprodukte" alle vom Tier stammende "Reststoffe", die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Dies können ganze Tierkörper oder Tierkörperteile sein. Verendete Tiere, Fett, Gülle und Schlachtabfälle als Erzeugnisse tierischen Ursprungs zählen genauso zu den tierischen Nebenprodukten wie Eizellen, Embryonen und Samen sowie Rohstoffe für Tierfutter und Biogasanlagen.
Registrierung als TNP-Unternehmen
Wer als Unternehmer tierische Nebenprodukte erzeugen, transportieren, verarbeiten, lagern, verkaufen (inverkehrbringen), vertreiben, verwenden, beseitigen oder im Rahmen des Schulunterrichts untersuchen und sezieren möchte, muss sich beim Veterinäramt vor Aufnahme der Tätigkeit registrieren.
Zulassung als TNP-Unternehmen
Wer als Unternehmer tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff verwenden, Heimtierfutter herstellen, eine Biogas- oder Kompostierungsanlage betreiben oder Folgeprodukte lagern möchte, benötigt eine Zulassung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zulassung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erforderlich. Fragen hinsichtlich einer zulassungspflichtigen Tätigkeit beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
- Antrag auf Registrierung/Zulassung gem. VO (EG) 1069/200
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
- Artikel 23-27 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
- § 4 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
- § 7 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)
Verfahrensablauf
Wenn Sie der zuständigen Behörde den gewerblichen Umgang anzeigen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Essen