Anzeige gewerblicher Umgang mit tierischen Nebenprodukten Entgegennahme

    Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen

    Wenn Sie mit tierischen Nebenprodukten gewerbsmäßig umgehen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Allgemein umfasst der Begriff "tierische Nebenprodukte" alle vom Tier stammende "Reststoffe", die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Dies können ganze Tierkörper oder Tierkörperteile sein. Verendete Tiere, Fett, Gülle und Schlachtabfälle als Erzeugnisse tierischen Ursprungs zählen genauso zu den tierischen Nebenprodukten wie Eizellen, Embryonen und Samen sowie Rohstoffe für Tierfutter und Biogasanlagen.

    Registrierung als TNP-Unternehmen

    Wer als Unternehmer tierische Nebenprodukte erzeugen, transportieren, verarbeiten, lagern, verkaufen (inverkehrbringen), vertreiben, verwenden, beseitigen oder im Rahmen des Schulunterrichts untersuchen und sezieren möchte, muss sich beim Veterinäramt vor Aufnahme der Tätigkeit registrieren.

    Zulassung als TNP-Unternehmen

    Wer als Unternehmer tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff verwenden, Heimtierfutter herstellen, eine Biogas- oder Kompostierungsanlage betreiben oder Folgeprodukte lagern möchte, benötigt eine Zulassung.

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zulassung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erforderlich. Fragen hinsichtlich einer zulassungspflichtigen Tätigkeit beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_90ea422cf5f4a3c53e7d22a9e9a6ae40

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bc294b4fecca165ae3049bebd3221901

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amtstierärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59600

    Fax: +49 201 88-59610

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02018859600

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • Antrag auf Registrierung/Zulassung gem. VO (EG) 1069/200

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    • Artikel 23-27 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
    • § 4 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
    • § 7 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie der zuständigen Behörde den gewerblichen Umgang anzeigen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten. 

    Fristen

    Sie müssen den gewerblichen Umgang vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de