Meldepflicht bei Haltung artengeschützter Tiere
Hinweise für Lippe
Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen, wenn Sie ein artengeschütztes Wirbeltier halten möchten
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Artengeschützte Wirbeltiere dürfen nur gehalten werden, wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen. Als Halter müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere haben.
Jede Einrichtung (Tierpark, Zoo und ähnliche) muss gewährleisten, dass die Tiere nicht entweichen können und tierschutzgerecht gehalten werden.
Anzeigepflicht für geschützte Tierarten
Die Haltung von artengeschützten Tieren unterliegt der Anzeigepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung.
Das bedeutet für Sie, dass Sie uns den Bestand der Tiere und jede Veränderung unverzüglich schriftlich melden müssen.
Ihre Mitteilung muss Angaben zu Art, Anzahl, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten.
Dafür haben wir ein Formular vorbereitet.
Falls das Tier verstirbt, müssen Sie die Original-Bescheinigung an uns zurückgeben.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
- Anzeigeformular
- Nachweise zum legalen Erwerb als Kopie
beispielsweise EG-Bescheinigung/CITES, Kaufbeleg, Nachzuchtbescheinigung
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
- § 7 Absatz 2 BArtSchV
Verfahrensablauf
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Nutzen Sie gerne das verlinkte Antragsformular.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Bedenken Sie, dass Jungtiere zu großen Exemplaren heranwachsen und ein hohes Alter erreichen können. Wenn Sie sich ein artengeschütztes Tier anschaffen wollen, können Sie sich über dessen Schutzstatus auf der Web-Seite des Bundesamtes für Naturschutz informieren.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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