Meldepflicht bei Haltung artengeschützter Tiere

    Hinweise für Lippe

    Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen, wenn Sie ein artengeschütztes Wirbeltier halten möchten

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Artengeschützte Wirbeltiere dürfen nur gehalten werden, wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen. Als Halter müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere haben.

    Jede Einrichtung (Tierpark, Zoo und ähnliche) muss gewährleisten, dass die Tiere nicht entweichen können und tierschutzgerecht gehalten werden.

    Anzeigepflicht für geschützte Tierarten

    Die Haltung von artengeschützten Tieren unterliegt der Anzeigepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung.
    Das bedeutet für Sie, dass Sie uns den Bestand der Tiere und jede Veränderung unverzüglich schriftlich melden müssen.
    Ihre Mitteilung muss Angaben zu Art, Anzahl, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten.
    Dafür haben wir ein Formular vorbereitet.

    Falls das Tier verstirbt, müssen Sie die Original-Bescheinigung an uns zurückgeben.

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    Fax: +49 5231 62-224

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Anzeigeformular
    • Nachweise zum legalen Erwerb als Kopie
      beispielsweise EG-Bescheinigung/CITES, Kaufbeleg, Nachzuchtbescheinigung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Nutzen Sie gerne das verlinkte Antragsformular.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Bedenken Sie, dass Jungtiere zu großen Exemplaren heranwachsen und ein hohes Alter erreichen können. Wenn Sie sich ein artengeschütztes Tier anschaffen wollen, können Sie sich über dessen Schutzstatus auf der Web-Seite des Bundesamtes für Naturschutz informieren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de