Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2, 4 Ergotherapeutengesetz
§§ 16b, 16c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen