Jugendgerichtshilfe
Hinweise für Extertal
Beratung und Unterstützung für straffällig gewordene junge Menschen - erfahren Sie mehr über die Jugendgerichtshilfe.
Beschreibung
Hinweise für Extertal
Beratung und Unterstützung für straffällig gewordene junge Menschen
Wenn Sie als junger Mensch im Alter von 14 bis 18 Jahren oder als junger Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können Sie und Ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt wenden.
Unsere Tätigkeiten sind vielfältig, unter anderem
informieren wir Sie über den Ablauf eines Jugendstrafverfahrens,
vermitteln wir zwischen Ihnen und Staatsanwaltschaft und Gericht,
prüfen wir, ob für Sie Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Damit kann zum Beispiel möglich werden, dass von einer Verfolgung abgesehen wird oder auch das Verfahren eingestellt wird,begleiten wir Sie zur Verhandlung beim Jugendgericht,
berichten wir dem Jugendgericht über Ihren Lebenslauf, Ihr soziales Umfeld, Freizeit, über Ihre Probleme und Zukunftspläne,
entwickeln wir Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen oder zur Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft,
begleiten wir die von der Justiz angeordneten Weisungen und Auflagen, wie zum Beispiel
gemeinnützige Arbeit,
soziale Trainingskurse,
Anti-Aggressivitäts-Training,
Betreuungshilfe,
Konfliktschlichtung oder
Täter-Opfer-Ausgleich.
Ansprechpartner
Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420
E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de
Regionalbüro Dörentrup
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1655
Fax: +49 5231 63011-9749
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Extertal
Formulare
Hinweise für Extertal
Voraussetzungen
Hinweise für Extertal
Sie sind ein junger Mensch im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junger Erwachsene bis 21 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Wir beraten und unterstützen Sie vertraulich und individuell.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Wohnen Sie im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo, dann ist das dortige Jugendamt für Sie zuständig.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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