Ganztagsschule Förderung

    Antrag auf Förderung von Ganztags- und Betreuungsangeboten

    Sie möchten als Schulträger für die Ganztags- und/oder Betreuungsangebote an Ihrer/Ihren Schulen Fördergelder des Landes beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lindlar

    In allen fünf Grundschulen der Gemeinde Lindlar gibt es das Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS).

    Die OGS bietet nach Schulschluss ein Betreuungsangebot bis 16.00 Uhr an. In der überwiegenden Zeit der Schulferien wird ebenfalls eine Betreuung von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. In der OGS nehmen die Kinder am gemeinsamen Mittagessen teil, haben eine Hausaufgabenbetreuung und anschließend noch ein erweitertes Spiel- und Sportangebot.

    Die Erhebung der Elternbeiträge erfolgt aufgrund der Satzung der Gemeinde Lindlar über die Erhebung von Elternbeiträgen für die "Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich" einschließlich ihrer Nachträge.

    Beiträge seit 01.08.2016

    Beiträge ab 01.08.2018

    Beiträge ab 01.08.2020

    Für die Berechnung der Höhe des Elternbeitrages ist ein Einkommensnachweis (z. B. Steuerbescheid, Dezemberabrechnung, elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitslosengeld-Bescheid etc.) erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Schule und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Borromäusstraße 1

    51789 Lindlar

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Offener Ganztag im Primarbereich:

    Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular zusammen mit einem Kostenplan.

    Geld oder Stelle:

    Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular.

    Formulare

    Die notwendigen Formulare stehen digital unter 

    https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

     

    zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Offener Ganztag im Primarbereich:

    Die Vorlage eines genehmigten Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgerinnen bzw. -trägern, die soziale Staffelung von Elternbeiträgen und die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers bzw. der Schulträgerin sind Grundvoraussetzungen.

     

    Geld oder Stelle:

    Die Vorlage eines Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgern sind Grundvoraussetzungen. Die Kapitalisierung von Lehrerstellen setzt eine freie und besetzbare Lehrerstelle für Ganztagsangebote voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.

    Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010, ABl. NRW. 1-11S. 38 in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 -63 Nr. 2
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008, ABl. NRW. S. 403, 10-08 S. 524 in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11-02 Nr. 24
    Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2  und  BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
    Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-09 Nr. 24 vom 16.02.2018

    Verfahrensablauf

    • Die Anträge werden geprüft. Anschließend werden die Fördergelder beim MSB angemeldet.
    • Sobald die Fördergelder zur Verfügung stehen, werden die Bewilligungsbescheide verschickt und die Gelder zum Stichtag 01.09. ausgezahlt.
    • Zum Stichtag 15.10. melden die Schulträger die Schülerzahlen.
    • Nach Überprüfung der gemeldeten Schülerzahlen ergeht ggf. ein Änderungsbescheid.
    • Zum 01.03. werden die Fördergelder für das zweite Schulhalbjahr gezahlt.

    Fristen

    31.03. bzw. 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres für das darauffolgende Schuljahr

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://www.schulministerium.nrw.de/ https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de