Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen
Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.
Beschreibung
Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.
Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:
- Windparks
- Abbau von Bodenschätzen, wie
- Kohle oder
- Erze
- Straßen und Schienenbau
- Erdgastransportleitungen
- Hochspannungsleitungen
Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:
- Gesellschaft
- Wirtschaft
- Infrastruktur
- Umwelt
Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.
Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.
Ansprechpartner
Für Lindlar (Landkreis Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Gegen das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen, da diese Beurteilung keine unmittelbare Rechtswirkung hat. Das Ergebnis kann jedoch überprüft werden, wenn ein Rechtsbehelf gegen eine Zulassungsentscheidung in der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsphase eingelegt wird.
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
- Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 24.07.2024
Stichwörter
Bürgerbeteiligung, Raumordnung, Raumverträglichkeitsprüfung, Öffentlichkeit, Bekanntmachung, Raumentwicklung, Straßenbau, Beteiligungsprozesse, Raumplanung, Schienenbau, Infrastruktur, Öffentlichkeitsbeteiligung, Windpark