Raumverträglichkeitsprüfung Entscheidung
    99153012221000

    Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen

    Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.

    Beschreibung

    Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

    Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:

    • Windparks
    • Abbau von Bodenschätzen, wie
      • Kohle oder
      • Erze
    • Straßen und Schienenbau
    • Erdgastransportleitungen
    • Hochspannungsleitungen

    Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:

    • Gesellschaft
    • Wirtschaft
    • Infrastruktur
    • Umwelt

    Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.

    Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.

    Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.

    Ansprechpartner

    Für Lindlar (Landkreis Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen, da diese Beurteilung keine unmittelbare Rechtswirkung hat. Das Ergebnis kann jedoch überprüft werden, wenn ein Rechtsbehelf gegen eine Zulassungsentscheidung in der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsphase eingelegt wird.

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.

    • Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
    • Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 24.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2024

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Bürgerbeteiligung, Raumordnung, Raumverträglichkeitsprüfung, Öffentlichkeit, Bekanntmachung, Raumentwicklung, Straßenbau, Beteiligungsprozesse, Raumplanung, Schienenbau, Infrastruktur, Öffentlichkeitsbeteiligung, Windpark

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025