Landesweiter Raumordnungsplan Aufstellung
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    Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Aufstellung und Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen.

    Beschreibung

    Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. 
    TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
    Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:

    • Wohnen
    • Gewerbe
    • Verkehr
    • Infrastruktur
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt

    Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

    • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
    • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
    • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

    Online-Dienst

    Beteiligung NRW Hauptportal

    ID: L100002_140155721

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    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2025

    Technisch geändert am 03.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Für Lindlar (Landkreis Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten landesweiten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen. 
    • Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. 
    • Das Ergebnis der Abwägung wird veröffentlicht.
       

    Fristen

    Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 23.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2024

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Flächen, Raumordnung, Bürgerbeteiligung, räumliche Entwicklung, Raumplanung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Raumordnungsplan, Landesentwicklung, Raumentwicklung, Raumordnungskonzept

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025