Wasserbuch Bereitstellung

    Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen

    Sie suchen eine Auskunft zu einem Wasserrecht? Dann können Sie über das Wasserbuch gezielt Ihre Suche nach Wasserrechten durch Angabe von Lage, Art und Zweck der Gewässerbenutzung starten.

    Beschreibung

    Das Wasserbuch ist ein Verzeichnis, das wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse enthält. Vorrangig soll das Wasserbuch dazu dienen, die zuständigen Behörden über die bestehenden Benutzungen und Ausbauten an Gewässern und wasserwirtschaftlich geschützten Gebieten zu unterrichten. Dabei ist das Wasserbuch auch ein Verzeichnis und Hilfsmittel für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Zudem stellt es Umweltinformationen für die Öffentlichkeit bereit. 

    Die Einsicht in das Wasserbuch müssen Sie beantragen. Die Auskunft aus dem Wasserbuch erfolgt durch die zuständigen Behörden in den einzelnen Ländern.  

    In das Wasserbuch werden insbesondere eingetragen:

    • Erlaubnisse, zum Beispiel für Geothermie, Abwassereinleitungen oder Grundwasserentnahmen
    • Bewilligungen
    • Wasserschutzgebiete
    • Herstellung oder Ausbau von Gewässern
    • festgesetzte Überschwemmungsgebiete
    • Risikogebiete
    • Alte Rechte und Befugnisse

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Espelkamp (Landkreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher oder mündlicher Antrag (formlos) mit Informationen zu Lage sowie Art und Zweck der Gewässerbenutzung.

    Voraussetzungen

    Für eine Auskunft aus dem Wasserbuch müssen keine rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • ggf. Widerspruch (je nach Bundesland)
    • anschließend Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Einen Auszug aus dem Wasserbuch können Sie über das Online-Formular beantragen.
    • Machen Sie Angaben im Online-Formular zum betreffenden Gewässer, der Lage und/oder zum Rechtsinhaber. Falls bekannt, geben Sie die Wasserbuch-Nummer an.
    • Die Wasserbehörde erstellt die von Ihnen gewünschte Information und sendet Ihnen diese zu.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen bis 4 Wochen

    Kosten

    Bemerkung: Die Einsicht in das Wasserbuch ist kostenlos. Gebühren für einen amtlichen Auszug aus dem Wasserbuch sind abhängig vom Bundesland.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Landeswassergesetz, Planfeststellung, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserrechtliche Zulassung, Wasserbuch Eintrag, Wasserbuch bereitstellen, Risikogebiete, Ausbau von Gewässern, Gewässerausbau, WHG, Umweltinformationen, Wasserrahmenrichtlinie, Wasser Register, Wasserrechtliche Genehmigung, Ordnungsverfügung, Wasserrechtliche Erlaubnis, Umweltinformationen, Wasserrechtlicher Bescheid , Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserentnahme, Plangenehmigung, Gewässer, Brauchwasser, Wärmepumpe, Bewilligung, Überschwemmungsgebiete, Überschwemmungsgebiete, Gehobene Erlaubnis, Wasserwirtschaft, Heilquellenschutzgebiet, Wasserwirtschaft Register, Wasserbuch Auszug, Wasserrecht, Wasserbuch Auskunft, Wasserbuch einsehen, Wasserschutzgebiet, Niederschlagswasserversickerung, Erlaubnis, Wasserbuch, Abwassereinleitung, Geometrie, Schmutzwasser, Wasserschutzgebiete, Hochwasserschutz, Bereitstellung Wasserbuch, Regenwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024