Hausschlachtung
Hausschlachtung
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle
Was ist eine Hausschlachtung?
Unter einer Hausschlachtung versteht man die Schlachtung eines Tieres (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Gehegewild, Kaninchen, Geflügel, etc.) außerhalb einer gewerblichen Schlachtstätte für die ausschließliche Verwendung im eigenen Haushalt des Tierbesitzers. Das Fleisch und daraus hergestellte Produkte (z. B. Wurst) dürfen nicht, auch nicht unentgeltlich, an andere Personen abgegeben werden.
Weitere Informationen enthält das Merkblatt (siehe rechts).
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen