Hausschlachtung
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    Hausschlachtung

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Was ist eine Hausschlachtung?

    Unter einer Hausschlachtung versteht man die Schlachtung eines Tieres (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Gehegewild, Kaninchen, Geflügel, etc.) außerhalb einer gewerblichen Schlachtstätte für die ausschließliche Verwendung im eigenen Haushalt des Tierbesitzers. Das Fleisch und daraus hergestellte Produkte (z. B. Wurst) dürfen nicht, auch nicht unentgeltlich, an andere Personen abgegeben werden.

    Weitere Informationen enthält das Merkblatt (siehe rechts).

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024