Eine Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen beantragen
Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen ggf. registrieren lassen.
Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Beschreibung
Seit dem 01.01.2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung).
Registrierungspflichtig sind
- Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
- Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.
Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein.
Online-Dienst
Zulassung für Eierpackstelle beantragen für Nordrhein-Westfalen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz, Fachbereich 82 (Eier); Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz, Fachbereich 82 (Eier)
Adresse
Postanschrift
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes (erforderlich bei Freilandhaltung und Öko)
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und/oder die Ökokontrollstelle
- Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen
Voraussetzungen
- Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
- Anmeldung Tierseuchenkasse und Angabe der Registrier-/HIT-Nummer.
- Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.
Handlungsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nr. 2023/2465
- Verordnung (EU) Nr. 2023/2466
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- Richtlinie 1999/74/EG
- Richtlinie 2000/4/EG
- LegRegG
- LegRegV
- TierSchNutztV
- § 4 Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG)
- RL 2002/4/EG zur Registrierung von Legehennenbetrieben
Hinweise für Nordrhein-Westfalen: Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie können eine Registriernummer für Legehennenbetriebe schriftlich oder online beantragen:
- Stellen des Antrags
- Ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
- Registrierung und Erteilung einer Kennnummer durch die Behörde
Wichtig: Eine Vermarktung der Eier darf erst nach der Registrierung erfolgen. Es wird dringend angeregt, die Registrierung vor dem Kauf der Legehennen abzuschließen.
Fristen
Sie müssen die Registriernummer vor Beginn der Legehennenhaltung beantragen.
Bearbeitungsdauer
0 bis 3 Monate
Kosten
Die Gebührenhöhe hängt vom Zeitaufwand ab.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.01.2025
Stichwörter
Ausgestalteter Käfig, Ökohaltung, Kennnummer, Legehennenbetrieb, Bodenhaltung, Freilandhaltung, Erzeugercode, Registrierungspflicht, Eierstempel, Eierkennzeichnung, Käfighaltung, Kennzeichnungspflicht