Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung
    99110027101000

    Eine Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen beantragen

    Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen ggf. registrieren lassen. 
    Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt. 

    Beschreibung

    Seit dem 01.01.2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung). 
    Registrierungspflichtig sind 

    • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder 
    • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. 
        

    Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht. 

    Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein. 

    Online-Dienst

    Zulassung für Eierpackstelle beantragen für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121599071

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024
    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz, Fachbereich 82 (Eier), Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz, Fachbereich 82 (Eier)

    Adresse

    Postanschrift

    Leibnizstraße 10
    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024
    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.  
    • Anmeldung Tierseuchenkasse und Angabe der Registrier-/HIT-Nummer.
    • Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt. 
    • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage 

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Registriernummer für Legehennenbetriebe schriftlich oder online beantragen:

    • Stellen des Antrags 
    • Ggf. Rückfragen der Behörde  
    • Prüfung der Einhaltung der Bedingungen 
    • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer durch die Behörde 

    Wichtig: Eine Vermarktung der Eier darf erst nach der Registrierung erfolgen. Es wird dringend angeregt, die Registrierung vor dem Kauf der Legehennen abzuschließen.

    Typisierung

    2/3

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Kennnummer, Kennzeichnungspflicht, Käfighaltung, Freilandhaltung, Registrierungspflicht, Ausgestalteter Käfig, Eierstempel, Bodenhaltung, Ökohaltung, Erzeugercode, Eierkennzeichnung, Legehennenbetrieb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024