Personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz beantragen
Als Mensch mit schwerer Behinderung können Sie einen auf Ihre Person bezogenen Schwerbehinderten-Parkplatz beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Damit Menschen mit schwerer Behinderung im Alltag mobil sein können, haben sie bestimmte Rechte. Als Mensch mit einer schweren Behinderung können Sie beispielsweise einen auf ihre Person bezogenen Schwerbehindertenparkplatz an Ihrer Arbeits- oder Wohnungsstätte beantragen Der Parkplatz kann beispielsweise vor Ihrer Wohnung oder in der Nähe Ihrer Arbeitsstätte liegen.
Den personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz können Sie formlos beantragen. Sie können den Antrag nur so lange stellen, wie Ihr Schwerbehindertenausweis oder der Schwerbehindertenparkausweis gültig ist. In der Regel sind das 5 Jahre, Erfüllen Sie die Voraussetzungen weiterhin, ist eine Verlängerung möglich.
Wenn die zuständige Verkehrsbehörde Ihren Antrag genehmigt, weist sie den Parkplatz mit amtlichen Verkehrszeichen aus.
Der Parkplatz kann im öffentlichen Raum und in bestimmten Fällen auf einer Privatfläche liegen. Wenn der Parkplatz auf einer Privatfläche liegt, benötigen Sie eine entsprechende Vereinbarung mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Fläche.
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen ein individueller Parkplatz für Schwerbehinderte am Wohnort oder am Arbeitsplatz durch Markierung und Beschilderung eingerichtet werden.
Online-Dienst
Personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - besondere Verkehrsregelung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 231 50-27977
E-Mail: tiefbauamt@dortmund.de
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkmalen „aG“ oder „BL“
- Bei Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Einschränkungen die Kopie des Feststellungsbescheids
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und des eigenen oder des Führerscheins der fahrenden Person
- Je nach Antrag:
- Bescheinigung der vermietenden Person bei Antrag eines Parkplatzes auf einer Privatfläche, zum Beispiel in der Nähe der Wohnstätte
- Bescheinigung des Arbeitgebenden bei Antrag eines Parkplatzes in der Nähe der Arbeitsstelle
- ärztliche Bescheinigung über die zumutbare Wegstrecke, sofern diese unter 100 Meter beträgt sowie Nennung der Hilfsmittel wie etwa Rollator oder Rollstuhl
- Begründung, warum Sie den persönlichen Parkplatz benötigen; beispielsweise, weil es in der Nähe fast nie freie Parkplätze gibt.
Formulare
Voraussetzungen
- Bei Ihnen liegt mindestens eine der folgenden Behinderungen vor:
- außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Sehbehinderung (Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis)
- beidseitige Amelie
- beidseitige Phokomelie
- vergleichbare Funktionsstörungen
- Das Sonderparkrecht ist vertretbar, wie etwa bei Parkraummangel oder unzumutbarer Entfernung einer Garage oder eines Abstellplatzes außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums.
- Es gibt keine entgegenstehenden verkehrlichen Regelungen im Bereich, wie zum Beispiel eine Feuerwehrstellfläche.
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Persönliche Voraussetzungen:
- Schwerbehindertenausweis mit AG/Bl-Vermerk (außergewöhnliche Gehbehinderung/Blind)
- Blaue Parkerleichterungskarte der Bürgerdienste mit entsprechender Berechtigungsnummer
- Kein eigener Stellplatz/Garage vorhanden
- Keine ausreichenden anderen Parkmöglichkeiten in der Nähe
- Parkdruck
- Selbstfahrer oder Fremdfahrer im eigenen Haushalt
Variationen: zeitliche Befristungen (z.B. werktags) insbesondere bei "Parkplatz am Arbeitsplatz"
Handlungsgrundlage(n)
- §45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrsordnung (STVO)
- § 45, IX Nummer 2 a.) und c.) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO
Kosten
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Für die Leistung werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Informationen
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr (BMV) am 18.08.2025
Stichwörter
Arbeitsstätte, personenbezogener Behindertenparkplatz, Wohnstätte, Parkplatz, AG, Blind, Wohnung, Merkzeichen, Behindertenparkplatz, Stellfläche, Schwerbehinderung, Schwerbehindertenausweis, Amelie, Sonderparkrecht, BL, außergewöhnliche Gehbehinderung, Phokomelie