Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
    99108009012000

    Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bestimmte schwerbehinderte Menschen können einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen erhalten. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür zwei verschiedene Parkausweise vor:

    1. EU-einheitlicher Parkausweis
    Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die z.T. auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.

    Der Berechtigtenkreis:

    • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
    • Blinde Menschen
    • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
    Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BL (Blindheit) können den EU-einheitlichen Parkausweis in den Bürgerdiensten beantragen. Er wird bei Vorliegen der Voraussetzungen sofort ausgestellt. Bei bestehender Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen werden die Angaben durch das Versorgungsamt geprüft. Erst anschließend wird der Ausweis ausgestellt.

    2. Bundeseinheitlicher Schwerbehindertenparkausweis
    Der orange bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.

    Der Berechtigtenkreis:

    • Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mind. 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
    • Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen ( und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
    • Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %
    • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 %

    Sie können den Antrag schriftlich, per Online-Formular stellen. Die Unterlagen übersenden Sie dann bitte als Bild- oder Dokumentenanhang. Der Antrag kann auch persönlich in den Bürgerdiensten gestellt werden. Die Ausstellung dieses Parkausweises erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch das Versorgungsamt in den Bürgerdiensten in der Innenstadt, Stadthaus. Weitere Nachfragen stellen Sie gerne über das Kontaktformular der Führerscheinstelle.

    Online-Dienst

    Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    ID: L100002_155341988

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    Technisch erstellt am 26.09.2025

    Technisch geändert am 26.09.2025

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

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    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

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    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

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    Niedersachsenweg 13 - 15

    44143 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

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    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

    Adresse

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    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 StVO

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofort bzw. bis zu zehn Wochen, wenn beim Versorgungsamt nachgefragt werden muss

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Behindertenparkplatz, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte, SB-Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024