Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
Beschreibung
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Bestimmte schwerbehinderte Menschen können einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen erhalten. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür zwei verschiedene Parkausweise vor:
1. EU-einheitlicher Parkausweis
Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die z.T. auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.
Der Berechtigtenkreis:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
- Blinde Menschen
- Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
2. Bundeseinheitlicher Schwerbehindertenparkausweis
Der orange bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.
Der Berechtigtenkreis:
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mind. 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen ( und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 %
Sie können den Antrag schriftlich, per Online-Formular stellen. Die Unterlagen übersenden Sie dann bitte als Bild- oder Dokumentenanhang. Der Antrag kann auch persönlich in den Bürgerdiensten gestellt werden. Die Ausstellung dieses Parkausweises erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch das Versorgungsamt in den Bürgerdiensten in der Innenstadt, Stadthaus. Weitere Nachfragen stellen Sie gerne über das Kontaktformular der Führerscheinstelle.
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Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
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E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de
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Formulare
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
§ 46 StVO
Fristen
Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle
Sofort bzw. bis zu zehn Wochen, wenn beim Versorgungsamt nachgefragt werden muss
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Stichwörter
Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Behindertenparkplatz, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte, SB-Ausweis