Hundesteuer Ermäßigung

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Oelde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Hund, der im Gebiet der Stadt Oelde gehalten wird, ist steuerlich anzumelden. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, d.h. jeder, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Dabei gelten alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe bzw. zum Anlernen hält. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert bzw. abgegeben wird oder verstirbt. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nach Zuzug bei der Stadt Oelde anzumelden. Das Formular zur Hundesteueranmeldung finden Sie hier. Die Hundesteuerabmeldung können Sie hier erledigen. Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer seinen Hund nicht anmeldet. Wird dieses bei einer späteren Überprüfung festgestellt, kann die Hundesteuer auch rückwirkend festgesetzt und Ihnen ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit nach der Hundesteuersatzung auferlegt werden.
    Jeder Hund, der im Gebiet der Stadt Oelde gehalten wird, ist steuerlich anzumelden. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, d.h. jeder, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Dabei gelten alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe bzw. zum Anlernen hält. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert bzw. abgegeben wird oder verstirbt. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nach Zuzug bei der Stadt Oelde anzumelden. Das Formular zur Hundesteueranmeldung finden Sie hier. Die Hundesteuerabmeldung können Sie hier erledigen. Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer seinen Hund nicht anmeldet. Wird dieses bei einer späteren Überprüfung festgestellt, kann die Hundesteuer auch rückwirkend festgesetzt und Ihnen ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit nach der Hundesteuersatzung auferlegt werden.

    Online-Dienst

    Hundesteuer

    ID: L100002_137640392

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2025

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Fachdienst Finanzen, Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-307

    Fax: 02522 72-460

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 18.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Handlungsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Hundehalter, Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Hundehaltung, Tierhaltung , Hundabmeldung, Hundesteuerermäßigung, Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024