Hundesteuer Ermäßigung
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    Hundesteuer Ermäßigung

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Hinweise für Lotte: Hundesteuer Ermäßigung

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: Schwerbehinderung der Hundehalterin / des HundehaltersHundehalterin / Hundehalter empfängt SozialleistungenJagdhundeHunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder FirmengeländenHunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen AnwesenSanitäts- und SchutzhundeHütehundeTierheimhundeSie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Lotte: Hundesteuer Ermäßigung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters

    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen

    • Jagdhunde

    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen

    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen

    • Sanitäts- und Schutzhunde

    • Hütehunde

    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Online-Dienste

    Online-Formular - Ermäßigung/Befreiung der Hundesteuer beantragen

    ID: L100002_151706923

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    Technisch erstellt am 22.08.2025
    Technisch geändert am 08.12.2025

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    Technisch erstellt am 07.06.2017
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    ID: L100002_151705766

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    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19
    49504 Lotte

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    Öffnungszeiten

    Besuche im Rathaus sind in allen Fachbereichen und -abteilungen ohne vorherige Terminvereinbarung zu den nachfolgenden Zeiten möglich (ein Besuch im Jobcenter und in den Bereichen SGB XII / AsylbLG ist ausschließlich nach Terminabsprache möglich) . montags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Das Standesamt ist mittwochs geschlossen. Für Besuche im Bürgerbüro können Sie außerhalb dieser Zeiten Terminreservierung über Terminvereinbarung Online  vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, für alle anderen Fachbereiche, persönliche Termine per Telefon oder Mail mit der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren. Im Rathaus besteht keine Maskenpflicht. Danke, dass Sie weiterhin freiwillig eine Maske tragen und Abstand halten. Telefonische Ereichbarkeit: montags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr dienstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr mittwochs: 8:30 bis 12:30 Uhr donnerstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr freitags: 8:30 bis 12:30 Uhr Hinweis: Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens sind das Jobcenter und die Wohngeldstelle bis auf Weiteres mittwochs telefonisch nicht erreichbar. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit Ihr Anliegen per E-Mail zu formulieren.

    Internet

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    Technisch erstellt am 22.08.2025
    Technisch geändert am 30.03.2026

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    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

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    49504 Lotte

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    Ermäßigung/Befreiung der HundesteuerErteilung SEPA LastschriftmandatWiderruf SEPA LastschriftmandatErteilung SEPA Lastschriftmandat (Druckversion)

    Handlungsgrundlage(n)

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    Örtliche Hundesteuersatzungen

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    Verfahrensablauf

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    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

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    • Über ein Onlineformular, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.

    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Typisierung

    5

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
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    Technisch erstellt am 22.10.2025
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