§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Beschreibung
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.
Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.
Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Hinweise für Hamm: Inhalte der zuständigen Stelle
Anlage und Unterhaltung der Reitwege, Ausgabe der Reitplaketten
Beim Reiten auf öffentlichen oder privaten Wegen in der freien Landschaft oder im Wald muss ein gut sichtbares, beidseitig am Zaumzeug angebrachtes, und gültiges Kennzeichen geführt werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Erteilung eines Kennzeichens für Reitpferde (Reitplakette).
Online-Dienst
Reitregelung
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Ansprechpartner
Umweltamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
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Umweltamt
Beschreibung
Zur Stärkung der nachhaltigen, integrativen und zukunftsorientierten Handlungsabläufe wurde 1989 das Umweltamt innerhalb der Stadtverwaltung installiert. Damit wurde auf politischer Ebene die Notwendigkeit der stärkeren Integration des Umweltschutzes in das Verwaltungshandeln gesehen und gleichzeitig eine Zentrierung von wesentlichen Umweltaufgaben in der Stadtverwaltung vorgenommen. Im Umweltamt wurden fünf Sonderordnungsbehörden für Landschaft, Abfall, Jagd, Fischerei und Wasser vereint, die für die breite Anwendung des vielgestaltigen Umweltrechts sorgen. Ergänzt wurde diese Aufgabenvielfalt durch den Immissionsschutz nach dem Landesimmissionsschutzgesetz und durch zwei weitere Behörden: die Immissionsschutzbehörde nach §40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und die Untere Bodenschutzbehörde. Neben der behördlichen Arbeit ist das Umweltamt aber auch ein planendes Amt. Im Rahmen der systematischen Umweltplanung werden daher kontinuierlich Daten erhoben, ausgewertet und in ein leistungsfähiges Umweltinformationssystem überführt. Zahlreiche Planungen und Konzepte konnten auf dieser Grundlage bereits initiiert, öffentlichkeitswirksam aufbereitet und umsetzt werden. Hierzu gehören auch Aufgabenstellungen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Das Umweltamt berät bei allen raumbezogenen Planungen im Innen- und Außenbereich und ist oftmals erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein Fachamt mit moderner Verwaltungs- und Dienstleistungsstruktur, Öffentlichkeitsarbeit, effizienter Beratung und zeitnahem Agieren.
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Sachgebiet Dezernatscontrolling/ Haushalt im Umweltamt
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Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Handlungsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Reiterplakette, Reitabgabe, Reitkennzeichnen, Pferdehaltung, öffentliche Reitwege, Pferdeausritte