Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen
Beschreibung
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.
Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.
Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Hinweise für Lippe: § 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Wenn Sie im Wald und in der freien Landschaft reiten möchten, dürfen Sie das in Nordrhein-Westfalen nur, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind.
Ein Reitkennzeichen ist halterbezogen, es bleibt also auch bei Ihnen, wenn das Pferd gewechselt wird. Ein Reitkennzeichen ist nur mit Reitplakette gültig. Diese Reitplakette ist gebührenpflichtig und muss jedes Jahr erneuert werden.
Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.
Es wird unterschieden zwischen Einzelreitern, also Privatpersonen, und Reiterhöfen. Reiterhöfe sind Einrichtungen mit dem Zweck, Pferde für das Reiten im Wald und in der freien Landschaft bereit zu halten und zu vermieten. Vermietung bedeutet, dass Pferde mehreren Reitern zur Verfügung gestellt werden und dafür ein Entgelt entrichtet wird. Das kann in beliebiger, auch indirekter Form geschehen, beispielsweis als Mitgliedsbeitrag bei Reitvereinen.
Die Gebühren sind immer für ein ganzes Jahr fällig. Sie müssen die komplette Gebühr zahlen, auch wenn Sie das Kennzeichen nur für wenige Monate benötigen.
Das mit der Reitabgabe eingenommene Geld kommt wieder den Reiterinnen und Reitern zugute. Mit dem Geld werden im Rahmen der Verfügbarkeit bestehende Reitwege in ganz NRW saniert beziehungsweise neue Reitwege angelegt.
Wenn Sie das Reitkennzeichen dauerhaft nicht mehr benötigen, weil Sie beispielsweise Ihr Pferd verkauft haben oder es verstorben ist, dann muss die Kündigung bis zum 31. 01. für das entsprechende Jahr erfolgen. Eine Kündigung müssen Sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift übersenden. Eine Übersendung der Kündigung per E-Mail ist nicht ausreichend. Kündigungen müssen jeweils bis zum 31. Januar eines Folgejahres für das Vorjahr bei uns sein.
Spätere Abmeldungen können erst im Folgejahr berücksichtigt werden. Das Reitkennzeichen senden Sie dann bitte an uns zurück.
Wenn Sie ohne gültiges Reitkennzeichen ausreiten, dann handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Allgemeine Informationen zum Thema sowie die einzelnen Reitrouten finden Sie hier.
Wenn Sie im Wald und in der freien Landschaft reiten möchten, dürfen Sie das in Nordrhein-Westfalen nur, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind.
Ein Reitkennzeichen ist halterbezogen, es bleibt also auch bei Ihnen, wenn das Pferd gewechselt wird. Ein Reitkennzeichen ist nur mit Reitplakette gültig. Diese Reitplakette ist gebührenpflichtig und muss jedes Jahr erneuert werden.
Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.
Es wird unterschieden zwischen Einzelreitern, also Privatpersonen, und Reiterhöfen. Reiterhöfe sind Einrichtungen mit dem Zweck, Pferde für das Reiten im Wald und in der freien Landschaft bereit zu halten und zu vermieten. Vermietung bedeutet, dass Pferde mehreren Reitern zur Verfügung gestellt werden und dafür ein Entgelt entrichtet wird. Das kann in beliebiger, auch indirekter Form geschehen, beispielsweis als Mitgliedsbeitrag bei Reitvereinen.
Die Gebühren sind immer für ein ganzes Jahr fällig. Sie müssen die komplette Gebühr zahlen, auch wenn Sie das Kennzeichen nur für wenige Monate benötigen.
Das mit der Reitabgabe eingenommene Geld kommt wieder den Reiterinnen und Reitern zugute. Mit dem Geld werden im Rahmen der Verfügbarkeit bestehende Reitwege in ganz NRW saniert beziehungsweise neue Reitwege angelegt.
Wenn Sie das Reitkennzeichen dauerhaft nicht mehr benötigen, weil Sie beispielsweise Ihr Pferd verkauft haben oder es verstorben ist, dann muss die Kündigung bis zum 31. 01. für das entsprechende Jahr erfolgen. Eine Kündigung müssen Sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift übersenden. Eine Übersendung der Kündigung per E-Mail ist nicht ausreichend. Kündigungen müssen jeweils bis zum 31. Januar eines Folgejahres für das Vorjahr bei uns sein.
Spätere Abmeldungen können erst im Folgejahr berücksichtigt werden. Das Reitkennzeichen senden Sie dann bitte an uns zurück.
Wenn Sie ohne gültiges Reitkennzeichen ausreiten, dann handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
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Wenn Sie im Wald und in der freien Landschaft reiten möchten, dürfen Sie das in Nordrhein-Westfalen nur, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind.
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Online-Dienste
Antrag auf Erteilung eines Reitkennzeichens, Reiterplakette
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
BürgerService
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
** Terminvereinbarung erforderlich ** Mo. 07:30 - 16:30 Uhr Di. 07:30 - 16:30 Uhr Mi. 07:30 - 16:30 Uhr Do. 07:30 - 18:00 Uhr Fr. 07:30 - 13:00 Uhr ; ** Terminvereinbarung erforderlich ** Mo. 07:30 - 16:30 Uhr Di. 07:30 - 16:30 Uhr Mi. 07:30 - 16:30 Uhr Do. 07:30 - 18:00 Uhr Fr. 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Der BürgerService (Haupteingang Kreishaus) ist Ihr zentraler Kontakt zum Kreis Lippe - hier erhalten Sie persönlich, telefonisch, per E-Mail oder Post Informationen und Auskünfte zu allen Leistungen des Kreises. Wir halten auch verschiedene Antragsformulare für Sie bereit.
Bei uns können Sie beispielsweise Verpflichtungserklärungen für ausländische Besucher abgeben, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel abholen, Parkausweise für Menschen mit Behinderung beantragen oder Zeugnisse beglaubigen lassen.
Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.
erforderliche Unterlagen
Keine
Hinweise für Lippe: § 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
- Antragsvordruck
bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an - eventuell SEPA-Mandat
- Antragsvordruck
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- Antragsvordruck
bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an - eventuell SEPA-Mandat
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Hinweise für Lippe: § 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Sie sind aus einem Bundesland ohne Reitkennzeichenpflicht und wollen in Lippe ausreiten
oder
Sie haben Ihren Wohnsitz im Kreis Lippe beziehungsweise der Reiterhof liegt in Lippe.
Sie sind aus einem Bundesland ohne Reitkennzeichenpflicht und wollen in Lippe ausreiten
oder
Sie haben Ihren Wohnsitz im Kreis Lippe beziehungsweise der Reiterhof liegt in Lippe.
Sie sind aus einem Bundesland ohne Reitkennzeichenpflicht und wollen in Lippe ausreiten
oder
Sie haben Ihren Wohnsitz im Kreis Lippe beziehungsweise der Reiterhof liegt in Lippe.
Handlungsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Hinweise für Lippe: § 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
- § 62 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)
- § 15 Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG)
- § 62 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)
- § 15 Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG)
§ 62 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)
§ 15 Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG)
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Hinweise für Lippe: § 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Das Antragsformular und ein SEPA-Mandat finden Sie unter Formulare verlinkt. Sie können das Antragsformular auch telefonisch oder per E-Mail (reitkennzeichen(at)kreis-lippe.de) anfordern.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag an, ob
Sie lediglich die Plaketten für das aktuelle Jahr beantragen möchten oder aber
für das aktuelle Jahr und die Folgejahre. Sie erhalten dann bis zur schriftlichen Kündigung automatisch Ende eines Jahres die Plaketten für das Folgejahr.
Eine Kündigung müssen Sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift übersenden.
Kündigungen müssen jeweils bis zum 31. Januar eines Folgejahres für das Vorjahr bei uns sein. Das Reitkennzeichen geben Sie dann bitte unaufgefordert zurück.
Das Antragsformular und ein SEPA-Mandat finden Sie unter Formulare verlinkt. Sie können das Antragsformular auch telefonisch oder per E-Mail (reitkennzeichen(at)kreis-lippe.de) anfordern.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag an, ob
Sie lediglich die Plaketten für das aktuelle Jahr beantragen möchten oder aber
für das aktuelle Jahr und die Folgejahre. Sie erhalten dann bis zur schriftlichen Kündigung automatisch Ende eines Jahres die Plaketten für das Folgejahr.
Eine Kündigung müssen Sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift übersenden.
Kündigungen müssen jeweils bis zum 31. Januar eines Folgejahres für das Vorjahr bei uns sein. Das Reitkennzeichen geben Sie dann bitte unaufgefordert zurück.
Das Antragsformular und ein SEPA-Mandat finden Sie unter Formulare verlinkt. Sie können das Antragsformular auch telefonisch oder per E-Mail (reitkennzeichen(at)kreis-lippe.de) anfordern.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag an, ob
Sie lediglich die Plaketten für das aktuelle Jahr beantragen möchten oder aber
für das aktuelle Jahr und die Folgejahre. Sie erhalten dann bis zur schriftlichen Kündigung automatisch Ende eines Jahres die Plaketten für das Folgejahr.
Eine Kündigung müssen Sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift übersenden.
Kündigungen müssen jeweils bis zum 31. Januar eines Folgejahres für das Vorjahr bei uns sein. Das Reitkennzeichen geben Sie dann bitte unaufgefordert zurück.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe: § 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Reitkennzeichen werden nur für berittene Pferde benötigt. Wer ein Pferd führt oder eine Kutsche benutzt, benötigt kein Kennzeichen.
Reitkennzeichen werden nur für berittene Pferde benötigt. Wer ein Pferd führt oder eine Kutsche benutzt, benötigt kein Kennzeichen.
Reitkennzeichen werden nur für berittene Pferde benötigt. Wer ein Pferd führt oder eine Kutsche benutzt, benötigt kein Kennzeichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
öffentliche Reitwege, Reitkennzeichnen, Pferdehaltung, Reiterplakette, Pferdeausritte, Reitabgabe