§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

    Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.  

    Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

    Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Achtung: Der Versand der Reitkennzeichen und Plaketten für 2025 erfolgt per Post ab dem 18.12.2024! Das Reiten hat – vor allem im Münsterland – eine lange Tradition und in den letzten Jahren viele neue Freunde gefunden. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger entdecken auch den Kreis Coesfeld auf dem Rücken eines Pferdes. Was einerseits als Wirtschaftsfaktor begrüßt wird, kann auf der anderen Seite auch zu Problemen und Missverständnissen führen. Vor allem in landschaftlich besonders wertvollen Bereichen steigt der Freizeitdruck auf Natur und Landschaft. Wo viele Erholungssuchende und Freizeitsportler aufeinandertreffen, kann es zu Konflikten kommen. Auch Grundeigentümer und Bewirtschafter wie Landwirte, Förster und Jäger sind nicht immer glücklich, wenn Wanderer, Jogger, Radfahrer, Reiter, Fotografen und andere ihrem Hobby in der freien Landschaft nachgehen. Im Interesse aller möchten wir daher an dieser Stelle für ein höfliches Miteinander und eine gegenseitige Rücksichtnahme werben – wie sie auch der Gesetzgeber fordert. Reiten geschieht immer auf eigene Gefahr. Eine Verkehrssicherungspflicht für Reitwege oder für andere Wege und Straßen gibt es in der Regel nicht. Reitkennzeichen Reitkennzeichen werden seit 1981 gegen Entrichtung der Reitabgabe bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld ausgegeben. Die Reitabgabe wird seitdem ausschließlich und zweckgebunden zur Beseitigung von Reitschäden und zur Finanzierung der Neuanlage und Unterhaltung von Reitwegen eingesetzt. Vor allem in Zeiten leerer öffentlicher Kassen stellt die Reitabgabe praktisch die einzige Möglichkeit dar, überhaupt noch Reitwege anzulegen. Bei der Verteilung der Mittel wird besonders berücksichtigt, aus welchen Orten oder Kreisen die Gelder stammen. Die Mittel kommen so den Reitern direkt wieder zugute. Die beste Möglichkeit, den Ausbau des Reitwegenetzes zu fördern, ist daher der – gesetzlich ohnehin vorgeschriebene – Kauf eines Reitkennzeichens. Das Reiten ohne Reitkennzeichen stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Das Kennzeichen mit der jeweiligen Reiterplakette gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs immer nur für ein Kalenderjahr. Es wird nach dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres ungültig und muss für das Folgejahr verlängert werden. Der Kreis Coesfeld bietet Ihnen die Möglichkeit Reitkennzeichen online (s. Onlinedienstleistungen) zu beantragen. Die untere Naturschutzbehörde wünscht Ihnen viel Freude mit Ihrem Pferd in unserer schönen münsterländischen Parklandschaft. Wo darf man reiten? In der freien Landschaft ist das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr gestattet. Dies gilt sinngemäß für das Kutschfahren auf privaten Straßen und Wegen, die nach der Straßenverkehrsordnung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind (§ 58 Abs. 1 LNatSchG). Nach der gesetzlichen Regelung des § 58 Abs. 2 LNatSchG ist das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, die in der Regel so breit sind, dass eine gefahrlose Begegnung zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden möglich ist. Von dieser Regelung gibt es aber einige Ausnahmen. Nicht geritten werden darf: auf Wegen, die mit dem Straßenverkehrsschild „Verbot für Reiter“ behördlich gekennzeichnet sind, auf privaten Wegen und Straßen, die zu Gärten, Hofräumen, Wohnbereichen oder zu einem Betriebsgelände gehören sowie auf Feldrainen, Böschungen, Uferrandstreifen, Waldschneisen/Rückeschneisen, Leitungstrassen u. ä., die erkennbar keine Wege sind. In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen ist das Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten. In den Naturschutzgebieten gelten darüber hinaus gebietsspezifische Einschränkungen, die sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung ergeben.
    Achtung: Der Versand der Reitkennzeichen und Plaketten für 2025 erfolgt per Post ab dem 18.12.2024! Das Reiten hat - vor allem im Münsterland - eine lange Tradition und in den letzten Jahren viele neue Freunde gefunden. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger entdecken auch den Kreis Coesfeld auf dem Rücken eines Pferdes. Was einerseits als Wirtschaftsfaktor begrüßt wird, kann auf der anderen Seite auch zu Problemen und Missverständnissen führen. Vor allem in landschaftlich besonders wertvollen Bereichen steigt der Freizeitdruck auf Natur und Landschaft. Wo viele Erholungssuchende und Freizeitsportler aufeinandertreffen, kann es zu Konflikten kommen. Auch Grundeigentümer und Bewirtschafter wie Landwirte, Förster und Jäger sind nicht immer glücklich, wenn Wanderer, Jogger, Radfahrer, Reiter, Fotografen und andere ihrem Hobby in der freien Landschaft nachgehen. Im Interesse aller möchten wir daher an dieser Stelle für ein höfliches Miteinander und eine gegenseitige Rücksichtnahme werben - wie sie auch der Gesetzgeber fordert. Reiten geschieht immer auf eigene Gefahr. Eine Verkehrssicherungspflicht für Reitwege oder für andere Wege und Straßen gibt es in der Regel nicht. Reitkennzeichen Reitkennzeichen werden seit 1981 gegen Entrichtung der Reitabgabe bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld ausgegeben. Die Reitabgabe wird seitdem ausschließlich und zweckgebunden zur Beseitigung von Reitschäden und zur Finanzierung der Neuanlage und Unterhaltung von Reitwegen eingesetzt. Vor allem in Zeiten leerer öffentlicher Kassen stellt die Reitabgabe praktisch die einzige Möglichkeit dar, überhaupt noch Reitwege anzulegen. Bei der Verteilung der Mittel wird besonders berücksichtigt, aus welchen Orten oder Kreisen die Gelder stammen. Die Mittel kommen so den Reitern direkt wieder zugute. Die beste Möglichkeit, den Ausbau des Reitwegenetzes zu fördern, ist daher der - gesetzlich ohnehin vorgeschriebene - Kauf eines Reitkennzeichens. Das Reiten ohne Reitkennzeichen stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Das Kennzeichen mit der jeweiligen Reiterplakette gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs immer nur für ein Kalenderjahr. Es wird nach dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres ungültig und muss für das Folgejahr verlängert werden. Der Kreis Coesfeld bietet Ihnen die Möglichkeit Reitkennzeichen online (s. Onlinedienstleistungen) zu beantragen. Die untere Naturschutzbehörde wünscht Ihnen viel Freude mit Ihrem Pferd in unserer schönen münsterländischen Parklandschaft. Wo darf man reiten? In der freien Landschaft ist das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr gestattet. Dies gilt sinngemäß für das Kutschfahren auf privaten Straßen und Wegen, die nach der Straßenverkehrsordnung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind (§ 58 Abs. 1 LNatSchG). Nach der gesetzlichen Regelung des § 58 Abs. 2 LNatSchG ist das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, die in der Regel so breit sind, dass eine gefahrlose Begegnung zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden möglich ist. Von dieser Regelung gibt es aber einige Ausnahmen. Nicht geritten werden darf: auf Wegen, die mit dem Straßenverkehrsschild "Verbot für Reiter" behördlich gekennzeichnet sind, auf privaten Wegen und Straßen, die zu Gärten, Hofräumen, Wohnbereichen oder zu einem Betriebsgelände gehören sowie auf Feldrainen, Böschungen, Uferrandstreifen, Waldschneisen/Rückeschneisen, Leitungstrassen u. ä., die erkennbar keine Wege sind. In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen ist das Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten. In den Naturschutzgebieten gelten darüber hinaus gebietsspezifische Einschränkungen, die sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung ergeben.

    Online-Dienst

    Reiten im Kreis Coesfeld / Reitkennzeichen und Reiterplaketten

    ID: L100002_121965750

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    70 - Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-7100

    Fax: 02541 18-9019

    E-Mail: umwelt@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 22.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 58, 62 Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) Grundlage der Gebührenbemessung §17 Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) in Verbindung mit Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 7.2.2.10.1 / 2 in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung
    §§ 58, 62 Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) Grundlage der Gebührenbemessung §17 Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) in Verbindung mit Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 7.2.2.10.1 / 2 in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Pferdehaltung, Reitkennzeichnen, öffentliche Reitwege, Reitabgabe, Pferdeausritte, Reiterplakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024