§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Beschreibung
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.
Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.
Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Alle, die in der freien Landschaft auf privaten und öffentlichen Wegen ein Pferd reiten oder führen möchten, müssen ein gültiges Reitkennzeichen besitzen.
Dies ist in den §§ 58 ff des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der zurzeit gültigen Fassung geregelt.
Sie können den Antrag auch über das Serviceportal einreichen.
Reiter mit Wohnsitz in Gelsenkirchen, können die entsprechenen Reitkennzeichen bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten sie gerne!
Online-Dienst
§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/4 - Landschafts- und Grünordnungsplanung (untere Naturschutzbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Aufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglich
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:30Dienstag: 08:30 - 15:30Mittwoch: 08:30 - 15:30Donnerstag: 08:30 - 15:30Freitag: 08:30 - 12:30Samstag: geschlossenSonntag: geschlossen; Montag: 08:30 - 15:30Dienstag: 08:30 - 15:30Mittwoch: 08:30 - 15:30Donnerstag: 08:30 - 15:30Freitag: 08:30 - 12:30Samstag: geschlossenSonntag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +492091694267
E-Mail: kay.kruppa@gelsenkirchen.de
Telefon Festnetz: +492091694405
E-Mail: katja.bergforth@gelsenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
Keine
Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
- Personalausweis
- in Ausnahmefällen (wenn ein Beauftragter den Antrag stellt!): Vollmacht inklusive Personalausweis des Antragstellers und gültiger Personalausweis des Beauftragten
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Bei der Erstausgabe ist es erforderlich, dass die Person, die den Antrag für das Reitkennzeichen (nicht pferde-, sondern haltergebunden) stellt, persönlich zur Übergabe der Kennzeichen und zum Informationsgespräch erscheint.
Handlungsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle
- 41 Euro bei der Erstausgabe, anschließend 31 Euro pro Kalenderjahr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Pferdehaltung, öffentliche Reitwege, Pferdeausritte, Reitkennzeichnen, Reiterplakette, Reitabgabe