§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Beschreibung
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.
Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.
Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg erhältlich. Die Ausgabe erfolgt nur nach Terminvereinbarung unter den auf der Seite des Kreises genannten Kontaktdaten.
Folgende Neuerungen/ Änderungen können Sie online vornehmen:
- Neuantrag Reitkennzeichen: Beantragung eines Reitkennzeichens mit aktuellem Jahresaufkleber
- Antrag (Ersatz-)Reitkennzeichen: Beantragung eines (Ersatz-)Reitkennzeichens ohne Jahresaufkleber
- Antrag Jahresaufkleber: Beantragung von Jahresaufklebern (bei bereits vorhandenen Reitkennzeichen)
- Veränderungsanzeige: Abmeldung, Mitteilung von Änderungen (z. B. Anschrift, etc.), Übertragung oder Ruhendstellung des Reitkennzeichens (siehe bei Fristen)
Beachten Sie hierbei bitte, dass nur derjenige Änderungen vornehmen kann, dem das betreffende Reitkennzeichen zugeteilt wurde.
Nach Abschluss Ihres Online-Auftrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Online-Dienst
Rhein-Sieg-Kreis: Reitkennzeichen, Jahresaufkleber und Verlustanzeige
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rhein-Sieg-Kreis: Amt für Umwelt- und Naturschutz
Beschreibung
Eine Übersicht aller Dienstleistungen des Amts für Umwelt- und Naturschutz stellt der Rhein-Sieg-Kreis auf seiner Internetseite bereit.
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Kontakt
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Handlungsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Fristen
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.04.2021
Stichwörter
Reiterplakette, Reitabgabe, Reitkennzeichnen, Pferdehaltung, öffentliche Reitwege, Pferdeausritte