§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

    Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.  

    Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

    Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg erhältlich. Die Ausgabe erfolgt nur nach Terminvereinbarung unter den auf der Seite des Kreises genannten Kontaktdaten. Folgende Neuerungen/ Änderungen können Sie online vornehmen: Neuantrag Reitkennzeichen: Beantragung eines Reitkennzeichens mit aktuellen Jahresaufklebern Antrag (Ersatz-)Reitkennzeichen: Beantragung eines Reitkennzeichens ohne Jahresaufkleber Antrag Jahresaufkleber: Beantragung von Jahresaufklebern - bei bereits vorhandenen Reitkennzeichen Veränderungsanzeige: Abmeldung, Mitteilung von Änderungen (z. B. Anschrift, etc.), Übertragung oder Ruhendstellung des Reitkennzeichens (siehe bei Fristen) Verlustmeldung: eines Reitkennzeichens und/oder Jahresaufklebers -> Nach Meldung des Verlusts muss ein Ersatzkennzeichen (siehe Nr. 2) beantragt werden! Beachten Sie hierbei bitte, dass nur derjenige Änderungen vornehmen kann, dem das betreffende Reitkennzeichen zugeteilt wurde. Nach Abschluss Ihres Online-Auftrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
    Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg erhältlich. Die Ausgabe erfolgt nur nach Terminvereinbarung unter den auf der Seite des Kreises genannten Kontaktdaten. Folgende Neuerungen/ Änderungen können Sie online vornehmen: Neuantrag Reitkennzeichen: Beantragung eines Reitkennzeichens mit aktuellem Jahresaufkleber Antrag (Ersatz-)Reitkennzeichen: Beantragung eines (Ersatz-)Reitkennzeichens ohne Jahresaufkleber Antrag Jahresaufkleber: Beantragung von Jahresaufklebern (bei bereits vorhandenen Reitkennzeichen) Veränderungsanzeige: Abmeldung, Mitteilung von Änderungen (z. B. Anschrift, etc.), Übertragung oder Ruhendstellung des Reitkennzeichens (siehe bei Fristen) Beachten Sie hierbei bitte, dass nur derjenige Änderungen vornehmen kann, dem das betreffende Reitkennzeichen zugeteilt wurde. Nach Abschluss Ihres Online-Auftrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

    Online-Dienst

    Rhein-Sieg-Kreis: Reitkennzeichen, Jahresaufkleber und Verlustanzeige

    ID: L100002_121899835

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Rhein-Sieg-Kreis: Amt für Umwelt- und Naturschutz

    Beschreibung

    Eine Übersicht aller Dienstleistungen des Amts für Umwelt- und Naturschutz stellt der Rhein-Sieg-Kreis auf seiner Internetseite bereit.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 133-018

    Fax: 02241 132179

    E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 22.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Fristen

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neue Jahresaufkleber - sofern beantragt - senden wir Ihnen zum Jahresanfang automatisch zu. Sollte Sie dies irgendwann nicht mehr wünschen, muss die Abmeldung des Reitkennzeichens und damit die Beendigung der automatischen Zusendung bis zum 1. November des Vorjahres erfolgen. Abmeldungen, die erst nach Erlass des neuen Gebührenbescheides vorgenommen werden, entbinden Sie nicht von der Zahlungspflicht. Eine anteilige Berechnung der Reitabgabe für das angebrochene Kalenderjahr ist nicht möglich.
    Neue Jahresaufkleber - sofern beantragt - sendet der Rhein-Sieg-Kreis zum Jahresanfang automatisch zu. Sollten Sie dies irgendwann nicht mehr wünschen, muss die Abmeldung des Reitkennzeichens und damit die Beendigung der automatischen Zusendung bis zum 1.November des Vorjahres erfolgen. Abmeldungen, die erst nach Erlass des neuen Gebührenbescheids vorgenommen werden, entbinden Sie nicht von der Zahlungspflicht gegenüber dem Rhein-Sieg-Kreis. Eine anteilige Berechnung der Reitabgabe für das angebrochene Kalenderjahr ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neben den Kennzeichen mit Jahresaufklebern gibt es auch ermäßigte Kurzzeitkennzeichen, sogenannte Wanderkennzeichen. Diese gelten beispielsweise für Reitveranstaltungen, die einen oder wenige Tage umfassen oder sonstige Kurzaufenthalte. Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg oder in der Nebenstelle in Rheinbach erhältlich. Reitabgabe: Die Reitabgabe wird pro Kalenderjahr erhoben. Sie ist für die Unterhaltung von Reitwegen und zur Abgeltung möglicher Ersatzansprüche von Grundstückseigentümern bestimmt. Sie beträgt z. Zt. (2023) je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 25,00 € für Privatpersonen und 75,00 € für Reiterhöfe zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen. Der Gesamtbetrag wird jährlich neu festgesetzt.
    Neben den Kennzeichen mit Jahresaufklebern ​gibt es auch ermäßigte Kurzzeitkennzeichen, sogenannte Wanderkennzeichen. Diese gelten beispielsweise für Reitveranstaltungen, die einen oder wenige Tage umfassen oder sonstige Kurzaufenthalte. Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg oder in der Nebenstelle in Rheinbach erhältlich. Reitabgabe: Die Reitabgabe wird pro Kalenderjahr erhoben. Sie ist für die Unterhaltung von Reitwegen und zur Abgeltung möglicher Ersatzansprüche von Grundstückseigentümern bestimmt. Sie betrug im Jahr 2023 je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 25,00 € für Privatpersonen und 75,00 € für Reiterhöfe zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen. Der Gesamtbetrag wird jährlich neu festgesetzt. Beim persönlichen Besuch im Kreishaus Siegburg wird um Anmeldung im Infostand im Foyer des Kreishauses gebeten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Pferdehaltung, Reitkennzeichnen, öffentliche Reitwege, Reitabgabe, Pferdeausritte, Reiterplakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024