§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

    Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.  

    Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

    Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten Die Reitkennzeichen/Jahresplaketten können bequem online beantragt und über den Zahlungsdienstleister PAYPAL bezahlt werden. Hierfür ist eine einmalige Anmeldung beim Servicekonto.NRW erforderlich. Das Verfahren läuft größtenteils automatisiert und somit zeitnah in der restlichen Bearbeitung ab. Die Reitkennzeichen/Jahresplaketten werden im Anschluss per Post an Sie verschickt. Persönliche Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten Reitkennzeichen und Jahresplaketten können im Kreisverwaltungsgebäude in 52525 Heinsberg, Valkenburger Straße 45, Bürger-Service-Center (BSC) beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt unmittelbar nach Beantragung und Entrichtung der Gebühren. Möchten Sie persönlich im BSC ein Reitkennzeichen/eine Jahresplakette beantragen, ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich. Ein entsprechender Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten kann im BSC ausgefüllt oder vorab auf der im Serviceportal Kreis Heinsberg, unter Downloads, ausgedruckt und ausgefüllt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist wünschenswert und unter Terminbuchung - „Antrag auf Reitkennzeichen/Reitplakette“ buchbar. Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten Sofern Sie als Halterin/Halter eines Pferdes Ihr Reitkennzeichen/Jahresplaketten nicht persönlich beantragen können und jemanden Dritten hierzu bevollmächtigen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen: Ausgefüllter Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresreitplaketten Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) Schriftliche Vollmacht zur Beantragung und Mitnahme eines Reitkennzeichens/Jahresplakette Ausweisdokument des Bevollmächtigten Die entsprechenden Vordrucke „Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplakette“ und „Vollmacht zur Beantragung und Mitnahme eines Reitkennzeichens/Jahresplakette" finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken. Der Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplakette kann auch formlos gestellt werden. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass aus dem Antrag das Begehren, der Antragsteller einschließlich vollständiger Adresse und falls vorhanden, die Reitkennzeichen-Nr. ersichtlich ist. Auch die Vollmacht kann formlos erstellt werden, sofern aus dieser der Name und die vollständige Adresse des Vollmachtgebers sowie des Vollmachtnehmers ersichtlich sind. Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten via E-Mail Sie möchten Ihr Reitkennzeichen/Jahresplakette via E-Mail beantragen? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an folgende Adresse: info@kreis-heinsberg.de Die E-Mail sollte Ihr Begehren, Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse enthalten und falls vorhanden, die Reitkennzeichen-Nummer. Ferner ist der Mail eine Kopie Ihres Personalausweises beizufügen. Eine Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten per Telefon ist leider nicht möglich.
    Online-Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten Die Reitkennzeichen/Jahresplaketten können bequem online beantragt und über den Zahlungsdienstleister PAYPAL bezahlt werden. Hierfür ist eine einmalige Anmeldung beim Servicekonto.NRW erforderlich. Das Verfahren läuft größtenteils automatisiert und somit zeitnah in der restlichen Bearbeitung ab. Die Reitkennzeichen/Jahresplaketten werden im Anschluss per Post an Sie verschickt. Persönliche Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten Reitkennzeichen und Jahresplaketten können im Kreisverwaltungsgebäude in 52525 Heinsberg, Valkenburger Straße 45, Bürger-Service-Center (BSC) beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt unmittelbar nach Beantragung und Entrichtung der Gebühren. Möchten Sie persönlich im BSC ein Reitkennzeichen/eine Jahresplakette beantragen, ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich. Ein entsprechender Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten kann im BSC ausgefüllt oder vorab auf der im Serviceportal Kreis Heinsberg, unter Downloads, ausgedruckt und ausgefüllt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist wünschenswert und unter Terminbuchung - "Antrag auf Reitkennzeichen/Reitplakette" buchbar. Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten Sofern Sie als Halterin/Halter eines Pferdes Ihr Reitkennzeichen/Jahresplaketten nicht persönlich beantragen können und jemanden Dritten hierzu bevollmächtigen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen: Ausgefüllter Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresreitplaketten Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) Schriftliche Vollmacht zur Beantragung und Mitnahme eines Reitkennzeichens/Jahresplakette Ausweisdokument des Bevollmächtigten Die entsprechenden Vordrucke "Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplakette" und "Vollmacht zur Beantragung und Mitnahme eines Reitkennzeichens/Jahresplakette" finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken. Der Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplakette kann auch formlos gestellt werden. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass aus dem Antrag das Begehren, der Antragsteller einschließlich vollständiger Adresse und falls vorhanden, die Reitkennzeichen-Nr. ersichtlich ist. Auch die Vollmacht kann formlos erstellt werden, sofern aus dieser der Name und die vollständige Adresse des Vollmachtgebers sowie des Vollmachtnehmers ersichtlich sind. Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten via E-Mail Sie möchten Ihr Reitkennzeichen/Jahresplakette via E-Mail beantragen? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an folgende Adresse: info@kreis-heinsberg.de Die E-Mail sollte Ihr Begehren, Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse enthalten und falls vorhanden, die Reitkennzeichen-Nummer. Ferner ist der Mail eine Kopie Ihres Personalausweises beizufügen. Eine Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten per Telefon ist leider nicht möglich.

    Online-Dienst

    Reitkennzeichen beantragen

    ID: L100002_128556871

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2024

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Natur und Landschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2024

    Technisch geändert am 22.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    öffentliche Reitwege, Reitkennzeichnen, Pferdehaltung, Reiterplakette, Pferdeausritte, Reitabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024