§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

    Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.  

    Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

    Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie erstmals ein Kennzeichen beantragen oder aber zu einem bereits bestehenden Kennzeichen ein weiteres Kennzeichen benötigen, können Sie über das Portal den Antrag einreichen. Voraussetzung für die Nutzung des Portals ist, dass Sie in der StädteRegion Aachen wohnhaft sind mit Ausnahme der Stadt Aachen, welche selber Reitkennzeichen erteilt volljährig sind selbst über ein Konto in Deutschland verfügen eine gültige E-Mail-Adresse besitzen. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein, setzen Sie sich bitte telefonisch mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen in Verbindung.
    Wenn Sie erstmals ein Kennzeichen beantragen oder aber zu einem bereits bestehenden Kennzeichen ein weiteres Kennzeichen benötigen, können Sie über das Portal den Antrag einreichen. Voraussetzung für die Nutzung des Portals ist, dass Sie in der StädteRegion Aachen wohnhaft sind mit Ausnahme der Stadt Aachen, welche selber Reitkennzeichen erteilt volljährig sind selbst über ein Konto in Deutschland verfügen eine gültige E-Mail-Adresse besitzen. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein, setzen Sie sich bitte telefonisch mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen in Verbindung.

    Online-Dienste

    Reiterplakette Neuantrag und Lastschrift (manuell)

    ID: L100002_134931261

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    Version

    Technisch erstellt am 21.01.2025

    Technisch geändert am 21.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Reiterplakette Neuantrag und Zusatzkennzeichen (online)

    ID: L100002_134930014

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

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    Ansprechpartner

    Jagd, Fischerei und Reiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2025

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Pferdehaltung, Reitkennzeichnen, öffentliche Reitwege, Reitabgabe, Pferdeausritte, Reiterplakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024