§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

    Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.  

    Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

    Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemäß § 62 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes NRW müssen Pferde, die in der freien Landschaft oder im Wald geritten werden, mit einem gut sichtbaren, beidseitig am Pferd angebrachten Reitkennzeichen ausgestattet sein. Dieses Kennzeichen ist nur in Verbindung mit einem gültigen Reitplakettenpaar des laufenden Kalenderjahres gültig.Die Plaketten müssen jedes Jahr erneuert werden, da sie zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres ihre Gültigkeit verlieren unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs. Nach der Anmeldung Ihres Pferdes erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten, solange das Pferd nicht abgemeldet wird. Die jährliche Reitabgabe beträgt 30,20 Euro und dient gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 des Landesnaturschutzgesetzes NRW zweckbestimmt für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen.Das Reitkennzeichen ist auf den Pferdehalter beziehungsweise die Pferdehalterin registriert und in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Es obliegt der Verantwortung des Halters oder der Halterin sicherzustellen, dass alle eigenen Pferde, die in der freien Landschaft oder im Wald geritten werden, ordnungsgemäß gekennzeichnet sind unabhängig davon, wer das Pferd reitet.Bitte beachten Sie: Auch das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald unterliegt den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW!Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail anReitkennzeichen@stadt-koeln.de
    Gemäß § 62 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes NRW müssen Pferde, die in der freien Landschaft oder im Wald geritten werden, mit einem gut sichtbaren, beidseitig am Pferd angebrachten Reitkennzeichen ausgestattet sein. Dieses Kennzeichen ist nur in Verbindung mit einem gültigen Reitplakettenpaar des laufenden Kalenderjahres gültig.Die Plaketten müssen jedes Jahr erneuert werden, da sie zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres ihre Gültigkeit verlieren unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs. Nach der Anmeldung Ihres Pferdes erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten, solange das Pferd nicht abgemeldet wird. Die jährliche Reitabgabe beträgt 30,20 Euro und dient gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 des Landesnaturschutzgesetzes NRW zweckbestimmt für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen.Das Reitkennzeichen ist auf den Pferdehalter beziehungsweise die Pferdehalterin registriert und in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Es obliegt der Verantwortung des Halters oder der Halterin sicherzustellen, dass alle eigenen Pferde, die in der freien Landschaft oder im Wald geritten werden, ordnungsgemäß gekennzeichnet sind unabhängig davon, wer das Pferd reitet.Bitte beachten Sie: Auch das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald unterliegt den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW!Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail anReitkennzeichen@stadt-koeln.de

    Online-Dienst

    § 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    ID: L100002_121796676

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Finanzen – Reitkennzeichen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 18.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erstantrag:Bitte senden Sie den Erstantrag an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin muss volljährig sein.Verlängerung:Solange keine Abmeldung vorgenommen wird, erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten.Verlust oder BeschädigungBei Verlust oder Beschädigung von Reitkennzeichen und Reitplaketten zeigen Sie uns dies bitte unverzüglich an. Bei Verlust oder Beschädigung der Reitkennzeichen, kann die Nummer des Reitkennzeichen nicht nochmal ausgegeben werden. In so einem Fall
    Erstantrag:Bitte senden Sie den Erstantrag an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin muss volljährig sein.Verlängerung:Solange keine Abmeldung vorgenommen wird, erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten.Verlust oder BeschädigungBei Verlust oder Beschädigung von Reitkennzeichen und Reitplaketten zeigen Sie uns dies bitte unverzüglich an. Bei Verlust oder Beschädigung der Reitkennzeichen, kann die Nummer des Reitkennzeichen nicht nochmal ausgegeben werden. In so einem Fall

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 58, 59, 62, 77 Abs. 1 Nr. 15 und § 78 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2016, sowie § 17 der Durchführungsverordnung zum Landesnaturschutzgesetzes vom 22. Oktober 1986 jeweils in gültiger Fassung.
    §§ 58, 59, 62, 77 Abs. 1 Nr. 15 und § 78 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2016, sowie § 17 der Durchführungsverordnung zum Landesnaturschutzgesetzes vom 22. Oktober 1986 jeweils in gültiger Fassung.

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Reitabgabe bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr (1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres) und beträgt für Privatpersonen für den Erstantrag 41,60 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für eine Verlängerung 30,20 Euro (jährlich).Für Reiterhöfe sowie vergleichbare Einrichtungen, die Pferde vermieten, beträgt die Reitabgabe bei einem Erstantrag 91,60 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für die Verlängerung 80,20 Euro (jährlich).Solange keine Abmeldung vorgenommen wird, erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten.Die Gebühren können Sie entweder selbst überweisen oder per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto abbuchen lassen.
    Die Reitabgabe bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr (1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres) und beträgt für Privatpersonen für den Erstantrag 41,60 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für eine Verlängerung 30,20 Euro (jährlich).Für Reiterhöfe sowie vergleichbare Einrichtungen, die Pferde vermieten, beträgt die Reitabgabe bei einem Erstantrag 91,60 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für die Verlängerung 80,20 Euro (jährlich).Solange keine Abmeldung vorgenommen wird, erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten.Die Gebühren können Sie entweder selbst überweisen oder per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto abbuchen lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    öffentliche Reitwege, Reitkennzeichnen, Pferdehaltung, Reiterplakette, Pferdeausritte, Reitabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024