§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Beschreibung
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.
Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.
Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Gemäß § 62 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes NRW müssen Pferde, die in der freien Landschaft oder im Wald geritten werden, mit einem gut sichtbaren, beidseitig am Pferd angebrachten Reitkennzeichen ausgestattet sein. Dieses Kennzeichen ist nur in Verbindung mit einem gültigen Reitplakettenpaar des laufenden Kalenderjahres gültig.
Die Plaketten müssen jedes Jahr erneuert werden, da sie zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres ihre Gültigkeit verlieren unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs. Nach der Anmeldung Ihres Pferdes erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten, solange das Pferd nicht abgemeldet wird. Die jährliche Reitabgabe beträgt 30,20 Euro und dient gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 des Landesnaturschutzgesetzes NRW zweckbestimmt für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen.
Das Reitkennzeichen ist auf den Pferdehalter beziehungsweise die Pferdehalterin registriert und in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Es obliegt der Verantwortung des Halters oder der Halterin sicherzustellen, dass alle eigenen Pferde, die in der freien Landschaft oder im Wald geritten werden, ordnungsgemäß gekennzeichnet sind unabhängig davon, wer das Pferd reitet.
Bitte beachten Sie: Auch das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald unterliegt den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an
Reitkennzeichen@stadt-koeln.de
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§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
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Ansprechpartner
Finanzen – Reitkennzeichen
Adresse
Hausanschrift
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Kontakt
E-Mail: Reitkennzeichen@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Handlungsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
§§ 58, 59, 62, 77 Abs. 1 Nr. 15 und § 78 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2016, sowie § 17 der Durchführungsverordnung zum Landesnaturschutzgesetzes vom 22. Oktober 1986 jeweils in gültiger Fassung.
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Reitabgabe bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr (1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres) und beträgt für Privatpersonen für den Erstantrag 41,60 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für eine Verlängerung 30,20 Euro (jährlich).
Für Reiterhöfe sowie vergleichbare Einrichtungen, die Pferde vermieten, beträgt die Reitabgabe bei einem Erstantrag 91,60 Euro (Plakettenpaar mit Jahresaufklebern) und für die Verlängerung 80,20 Euro (jährlich).
Solange keine Abmeldung vorgenommen wird, erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten.
Die Gebühren können Sie entweder selbst überweisen oder per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.04.2021
Stichwörter
Reiterplakette, Reitabgabe, Reitkennzeichnen, Pferdehaltung, öffentliche Reitwege, Pferdeausritte