§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Beschreibung
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.
Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.
Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültige Reitkennzeichen benötigt jeder, der im Wald oder in der freien Landschaft ausreitet. Sie werden bei der für den Wohnort des Pferdehalters zuständigen untere Naturschutzbehörde erteilt. Sie gelten für das jeweilige Kalenderjahr. Der Pferdehalter ist für die Kennzeichnung seines Pferdes verantwortlich.
Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich. Persönliche Vorsprachen sind nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall dennoch eine persönliche Vorsprache erfolgen, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
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§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
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Ansprechpartner
60/2 Natur und Landschaft, Jagd und Fischerei
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00; Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00
60/2 Natur und Landschaft, Jagd und Fischerei
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erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Handlungsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Für private Reiter: 39,50 € Kennzeichen und Jahresplaketten; 30,50 € nur Jahresplaketten (Kennzeichen sind vorhanden) Reiterhöfe für Mietpferde: 89,50 € Kennzeichen und Jahresplaketten; 80,50 € nur Jahresplaketten (Kennzeichen sind vorhanden)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle
Das Reiten sowie das Führen eines Pferdes ohne gültige und beiderseitig gut sichtbare Reitkennzeichen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße geahndet werden. Bitte beachten Sie auch, dass stets beide Reitkennzeichen gut sichbar geführt werden müssen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Pferdehaltung, öffentliche Reitwege, Pferdeausritte, Reitkennzeichnen, Reiterplakette, Reitabgabe