§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Beschreibung
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.
Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.
Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle
Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald reiten oder das Pferd führen möchten, müssen Sie an beiden Seiten Ihres Pferdes gut sichtbar ein gültiges Kennzeichen anbringen.
Gültig wird es durch die jährlich zu erneuernde Reitplakette. Reitkennzeichen und Reitplakette erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde wo sich der Wohnsitz des Halters oder der Halterin befindet, unabhängig vom Standort des Pferdes. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie ohne ein gut sichtbares gültiges Kennzeichen in der freien Landschaft oder im Wald reiten.
Bitte denken Sie daran, dass die Reitabgabe eine zweckgebundene Einnahme ist, die ausschließlich für die Instandsetzung, Unterhaltung oder Neuanlage von Reitwegen verwendet werden darf. Diese Maßnahmen können demnach auch nur in dem Umfang umgesetzt werden, den die eingezahlten und damit zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus der Reitabgabe ermöglichen.
Online-Dienst
Reitkennzeichen und Reitplaketten
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Ansprechpartner
Kreis Mettmann
Adresse
Hausanschrift
Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann
Kontakt
E-Mail: kme@kreis-mettmann.de
Telefon Festnetz: 02104 99-0
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Handlungsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG)
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle
Bearbeitungsdauer
Kosten
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.04.2021
Stichwörter
Reiterplakette, Reitabgabe, Reitkennzeichnen, Pferdehaltung, öffentliche Reitwege, Pferdeausritte