§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
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    § 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

    Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.  

    Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

    Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald reiten oder das Pferd führen möchten, müssen Sie an beiden Seiten Ihres Pferdes gut sichtbar ein gültiges Kennzeichen anbringen.

    Gültig wird es durch die jährlich zu erneuernde Reitplakette. Reitkennzeichen und Reitplakette erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde wo sich der Wohnsitz des Halters oder der Halterin befindet, unabhängig vom Standort des Pferdes. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie ohne ein gut sichtbares gültiges Kennzeichen in der freien Landschaft oder im Wald reiten.

    Bitte denken Sie daran, dass die Reitabgabe eine zweckgebundene Einnahme ist, die ausschließlich für die Instandsetzung, Unterhaltung oder Neuanlage von Reitwegen verwendet werden darf. Diese Maßnahmen können demnach auch nur in dem Umfang umgesetzt werden, den die eingezahlten und damit zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus der Reitabgabe ermöglichen.

    Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald reiten oder das Pferd führen möchten, müssen Sie an beiden Seiten Ihres Pferdes gut sichtbar ein gültiges Kennzeichen anbringen. Gültig wird es durch die jährlich zu erneuernde Reitplakette. Reitkennzeichen und Reitplakette erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde wo sich der Wohnsitz des Halters oder der Halterin befindet, unabhängig vom Standort des Pferdes. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie ohne ein gut sichtbares gültiges Kennzeichen in der freien Landschaft oder im Wald reiten. Bitte denken Sie daran, dass die Reitabgabe eine zweckgebundene Einnahme ist, die ausschließlich für die Instandsetzung, Unterhaltung oder Neuanlage von Reitwegen verwendet werden darf. Diese Maßnahmen können demnach auch nur in dem Umfang umgesetzt werden, den die eingezahlten und damit zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus der Reitabgabe ermöglichen.

    Online-Dienst

    Reitkennzeichen und Reitplaketten

    ID: L100002_134064928

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    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2025
    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Kreis Mettmann

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsseldorfer Str. 26
    40822 Mettmann

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    Kontakt

    E-Mail: kme@kreis-mettmann.de

    Telefon Festnetz: 02104 99-0

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2025
    Technisch geändert am 24.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    • Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000
    • Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG)
    Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reitabgabe Die Reitabgabe dient der Anlage und dem Unterhalt von Reitwegen. Die Reitplakette ist ein Kalenderjahr gültig und muss am Anfang jeden Jahres erneuert werden.
    Reitabgabe Die Reitabgabe dient der Anlage und dem Unterhalt von Reitwegen. Die Reitplakette ist ein Kalenderjahr gültig und muss am Anfang jeden Jahres erneuert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Typisierung

    4

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Reiterplakette, Reitabgabe, Reitkennzeichnen, Pferdehaltung, öffentliche Reitwege, Pferdeausritte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024