§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

    Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.  

    Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

    Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Kennzeichen sind nur mit Jahresplakette gültig und müssen am Pferd beidseitig und gut sichtbar angebracht werden. Reitplaketten und -kennzeichen können Sie hier erwerben, wenn Ihr Wohnsitz in Wuppertal ist. Der Standort des Pferdes ist nicht ausschlaggebend. Wichtiger Hinweis:Bitte beachten Sie, dass Ihr erworbenes Reitkennzeichen auf Ihren Namen registriert ist. Sofern Sie irgend wann einmal das Reiten einstellen und somit keine Verwendung mehr für das Reitkennzeichen haben, geben Sie dieses Kennzeichen bitte nur dann an Dritte weiter, wenn Sie der Unteren Naturschutzbehörde den Besitzerwechsel gemeldet haben. Ansonsten werden ordnungsrechtliche Verstöße Ihnen angelastet.
    Die Kennzeichen sind nur mit Jahresplakette gültig und müssen am Pferd beidseitig und gut sichtbar angebracht werden. Reitplaketten und -kennzeichen können Sie hier erwerben, wenn Ihr Wohnsitz in Wuppertal ist. Der Standort des Pferdes ist nicht ausschlaggebend. Wichtiger Hinweis:Bitte beachten Sie, dass Ihr erworbenes Reitkennzeichen auf Ihren Namen registriert ist. Sofern Sie irgend wann einmal das Reiten einstellen und somit keine Verwendung mehr für das Reitkennzeichen haben, geben Sie dieses Kennzeichen bitte nur dann an Dritte weiter, wenn Sie der Unteren Naturschutzbehörde den Besitzerwechsel gemeldet haben. Ansonsten werden ordnungsrechtliche Verstöße Ihnen angelastet.

    Online-Dienst

    § 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    ID: L100002_129263778

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2024

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde 106.01

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    42275 Wuppertal

    Öffnungszeiten

    Mittwochs von 11 bis 12 Uhr und von 14 bis 15 Uhr; Mittwochs von 11 bis 12 Uhr und von 14 bis 15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-5560

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2025

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einen Antrag auf Erteilung eines/mehrerer Reitkennzeichen bzw. der jährlichen Reitplakette:https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14181/showSie können ab dem Folgejahr am Jährlichen automatischen Dauerversand der Reitplaketten teilnehmen. Sie erhalten dann die jährlichen Reitplaketten bis auf Widerruf automatisch von uns zugeschickt. Dafür laden Sie das Sepa-Mandat bei Ihrem Antrag im Serviceportal mit hoch.Dafür müssen Sie dem Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen. Dann werden die Kosten für die jährliche Reitplakette von angegebenen Konto ca. 4 Wochen nach Versand der Reitplaketten abgebucht. Das entsprechende Sepa-Mandat für den Lastschrifteinzug finden Sie unter dem Reiter "Downloads".Der Widerruf am automatischen Versandverfahren oder Abmeldung von Reitkennzeichen muss formlos per E-Mail oder postalisch erfolgen. Hinweis: In einem Antrag können beliebig viele Pferde erfasst werden, die im gleichen Stall stehen. Für weitere Pferde an anderen Standorten innerhalb Wuppertals füllen Sie bitte einen zweiten Antrag aus.
    Einen Antrag auf Erteilung eines/mehrerer Reitkennzeichen bzw. der jährlichen Reitplakette:https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14181/showSie können ab dem Folgejahr am Jährlichen automatischen Dauerversand der Reitplaketten teilnehmen. Sie erhalten dann die jährlichen Reitplaketten bis auf Widerruf automatisch von uns zugeschickt. Dafür laden Sie das Sepa-Mandat bei Ihrem Antrag im Serviceportal mit hoch.Dafür müssen Sie dem Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen. Dann werden die Kosten für die jährliche Reitplakette von angegebenen Konto ca. 4 Wochen nach Versand der Reitplaketten abgebucht. Das entsprechende Sepa-Mandat für den Lastschrifteinzug finden Sie unter dem Reiter "Downloads".Der Widerruf am automatischen Versandverfahren oder Abmeldung von Reitkennzeichen muss formlos per E-Mail oder postalisch erfolgen. Hinweis: In einem Antrag können beliebig viele Pferde erfasst werden, die im gleichen Stall stehen. Für weitere Pferde an anderen Standorten innerhalb Wuppertals füllen Sie bitte einen zweiten Antrag aus.

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ca. 2-4 Wochen, sofern ein vollständiger Antrag vorliegt.
    Ca. 2-4 Wochen, sofern ein vollständiger Antrag vorliegt.

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zahlungsweisen im Serviceportal Lastschriftverfahren Kreditkarten Paypal de.xoev.schemata.xzufi._2_2_0.StringLocalized@7a84a129
    Erstanmeldung (incl. Kennzeichen) 38,90 €* Folgeplakette 30,50 €* Ersatzkennzeichen bei Verlust 13,50 €* Ersatzplakette bei Verlust 5,50 €* Die Bezahlung erfolgt direkt innerhalb dieses Formulars.* zzgl. Porto

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Pferdehaltung, Reitkennzeichnen, öffentliche Reitwege, Reitabgabe, Pferdeausritte, Reiterplakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024