§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

    Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.  

    Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

    Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beantragung und nachfolgende Ausgabe von Reitkennzeichen und Jahresreitmarken an die Halter*innen von Pferden zur Nutzung des Reitwegenetzes im Stadtgebiet Düsseldorf jeweils bezogen auf das Kalenderjahr.
    Beantragung und nachfolgende Ausgabe von Reitkennzeichen und Jahresreitmarken an die Halter*innen von Pferden zur Nutzung des Reitwegenetzes im Stadtgebiet Düsseldorf jeweils bezogen auf das Kalenderjahr.

    Online-Dienst

    Ausgabe von Reitkennzeichen und Jahresreitmarken

    ID: L100002_138427566

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2025

    Technisch geändert am 01.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Reiterkennzeichen

    Beschreibung

    Kartenansicht Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserswerther Straße 390

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 8926826

    Fax: 0211 8929058

    E-Mail: reiterkennzeichen@duesseldorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2025

    Technisch geändert am 22.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Kennzeichen wird auf die/den Halter/-in eines Pferdes registriert.Erforderliche Angaben: Vor- und Zuname Straße Hausnummer Postleizahl Wohnort Bei Bestand Nummer des vorhandenen Reitkennzeichens Telefon-Nr. (freiwillig)
    Das Kennzeichen wird auf die/den Halter/-in eines Pferdes registriert.Erforderliche Angaben: Vor- und Zuname Straße Hausnummer Postleizahl Wohnort Bei Bestand Nummer des vorhandenen Reitkennzeichens Telefon-Nr. (freiwillig)

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsteller*in ist Halter*in eines Pferdes Nutzung von Reitwegen im Stadtgebiet Düsseldorf Zahlung der jeweiligen Reitabgabe, ggf. der Auslagen des Reitkennzeichens und der Verwaltungsgebühren
    Antragsteller*in ist Halter*in eines Pferdes Nutzung von Reitwegen im Stadtgebiet Düsseldorf Zahlung der jeweiligen Reitabgabe, ggf. der Auslagen des Reitkennzeichens und der Verwaltungsgebühren

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Fristen

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jahresreitmarken gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung und der Ausgabe, ausschließlich für das jeweilige Kalenderjahr. Der Gültigkeitszeitraum ist demnach auf den 01.01. – 31.12. eines Jahres begrenzt. Reitkennzeichen bzw. Reitplaketten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr beantragt werden.
    Jahresreitmarken gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung und der Ausgabe, ausschließlich für das jeweilige Kalenderjahr. Der Gültigkeitszeitraum ist demnach auf den 01.01. - 31.12. eines Jahres begrenzt. Reitkennzeichen bzw. Reitplaketten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Pferdehaltung, Reitkennzeichnen, öffentliche Reitwege, Reitabgabe, Pferdeausritte, Reiterplakette

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024