Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme

    Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme

    Sofern Sie nach einer Verdachtsmeldung oder einer internen Meldung an Ihren Arbeitgeber Nachteile erleiden, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.

    Beschreibung

    Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass

    1. ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,
    2. ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
    3. der Vertragspartner seine Pflicht gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat,

    so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) zu melden.

    Sofern Sie aufgrund der Abgabe einer Verdachtsmeldung an die FIU oder aufgrund der internen Meldung eines solchen Sachverhalts an den Verpflichteten einer Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt sind, steht Ihnen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde das Recht der Beschwerde zu.

    Der Rechtsweg bleibt von dem Beschwerdeverfahren unberührt.

    Die Beschwerde erfolgt über einen geschützten Kommunikationsweg.

    Online-Dienst

    Beschwerde wegen Nachteilen aufgrund einer Verdachtsmeldung oder internen Meldung

    ID: L100002_135937315

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeughausstr. 2-10

    50667 Köln

    Kontakt

    Fax: 0221 147-4007

    Telefon Festnetz: 0221 147-0

    E-Mail: geldwaeschepraevention@brk.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: ja, vertrauliches Informationssystem der Aufsichtsbehörde, § 49 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Verdachtsmeldung an die FIU oder eine interne Meldung eines verdächtigen Sachverhalts gegenüber Ihrem/ihrer Arbeitgeber*in abgegeben
    • Aufgrund dieser Meldung sind Sie einer Benachteiligung im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Beschwerdeführer reicht seine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein
    • Die Beschwerde wird von der zuständigen Behörde geprüft
    • Die zuständige Behörde ergreift möglicherweise aufsichtsrechtliche Maßnahmen
    • Der Beschwerdeführer wird nach Abschluss des Verfahrens informiert

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Voraussichtlich 1-3 Monate

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Benachteiligung, Verdachtsmeldung, Geldwäschegesetz, Beschwerdeverfahren, Nachteile, Interne Meldung, Beschwerde, Beschwerdestelle, Geldwäsche, Beschwerdeführer, Rechtsweg, Beschäftigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de