Kampfmittelbelastung Auskunft Nachweis berechtigtes Interesse
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    Kampfmittelbelastung Auskunft Nachweis berechtigtes Interesse

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Noch heute werden in Hennef Kampfmittel aus den beiden Weltkriegen entdeckt. Solche Funde können große Schäden anrichten, da oftmals die Sicherheitseinrichtungen durch Korrosion nicht mehr funktionieren, wogegen die Sprengstofffüllungen zumeist zeitlich unbeschränkt funktionsfähig sind.

    Kampfmittelfunde

    Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die nebenstehenden Mitarbeiter des Bereiches Zivil- und Bevölkerungsschutz der Stadt Hennef zu informieren.

    Alternativ (außerhalb der Dienstzeiten) ist die nächstgelegene Polizeidienststelle (Polizeiwache Hennef, 02242-943521 oder Notruf 110) zu benachrichtigen.

    Nachweis der Kampfmittelfreiheit im Rahmen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW)

    Zu den Aufgaben der Abteilung Zivil- und Bevölkerungschutz gehört unter anderem die Begleitung von Baugenehmigungsverfahren zur Sicherstellung von Kampfmittelfreiheit bei Neu- und Umbaumaßnahmen im Stadtgebiet Hennef.

    Im Baurecht Nordrhein-Westfalen ist im § 16 Abs. 1 BauO NW geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen und dass der Bauherr vor Beginn eines Bauvorhabens die Kampfmittelfreiheit nachweisen muss. Diese Maßnahme ist natürlich nur relevant, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Sollten also Arbeiten im Boden durchgeführt werden, so muss per Formularvordruck ein Antrag zur Luftbildauswertung bei der nebenstehend genannten Abteilung oder unter kampfmittel@hennef.de gestellt werden.

    Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, unterhält das Land Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der Gemeinden einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst.

    Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf führt aufgrund seiner Fachkompetenz und Zuständigkeit eine Luftbildauswertung durch. Die Bearbeitungszeit bei der Bezirksregierung kann bis zu ca. sechs Wochen betragen. Anschließend wird das Ergebnis dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Für die Luftbildauswertung werden keine Gebühren erhoben.

    Sollte sich aufgrund der Luftbildauswertung ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben wird eine weitere Untersuchung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vor Ort notwendig.

    Im Rahmen dieser Untersuchung können für den Grundstückseigentümer eventuell Kosten für vor- und nachbereitende Maßnahmen, z.B. Zugänglichkeit Grundstück, Bodenarbeiten gemäß den Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, Wiederherrichtung des ursprünglicher Zustandes, etc. anfallen.

    Online-Dienst

    Kampfmittel und Munitionsfunde

    ID: L100002_153949594

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    Version

    Technisch erstellt am 12.09.2025

    Technisch geändert am 12.09.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25b

    53773 Hennef (Sieg)

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    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 15.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    § 16 Abs. 1 BauO NW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025